642.000 Euro Erbe – und trotzdem Bürgergeld beantragt: Gericht lehnt ab
Angelo Briemer642.000 Euro Erbe – und trotzdem Bürgergeld beantragt: Gericht lehnt ab
Eine Frau aus Stuttgart beantragte Bürgergeld, obwohl sie ein beträchtliches Vermögen geerbt hatte. Die Behörden lehnten ihren Antrag ab mit der Begründung, ihre finanzielle Situation mache sie nicht förderungswürdig.
Der Fall landete vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg, das die Ablehnung der Leistungen bestätigte.
Die Frau hatte ein Erbe von über 642.000 Euro erhalten, darunter Immobilien im Wert von 627.000 und 340.000 Euro, eine Eigentumswohnung sowie Investmentdepots mit einem Volumen von mehr als 90.000 Euro. Weitere Vermögenswerte wie Gemälde, Möbel, Münzen und ein Auto steigerten ihr Vermögen zusätzlich.
Sie hatte bereits eine Immobilie für 112.500 Euro verkauft und verfügte damit über sofort verfügbare liquide Mittel. Dennoch beantragte sie Sozialleistungen, woraufhin die Behörden ihren Antrag zurückwiesen. Sie argumentierten, dass ihr Vermögen innerhalb der Bewilligungsfrist veräußert werden könne – sie käme daher allenfalls für ein Darlehen, nicht aber für eine Förderung infrage.
Das Gericht bestätigte, dass Personen mit erheblichem verwertbarem Vermögen keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Zudem verwies es auf aktuelle Änderungen in den Sozialgesetzen: Ab März 2026 entfällt die bisherige Karenzzeit für Vermögenswerte. Bisher durften geerbte Immobilien und wertvolle Besitzstände vorübergehend behalten werden, während Leistungen bezogen wurden. Nun gelten strengere, altersabhängige Vermögensgrenzen.
Das Urteil unterstreicht, dass Sozialleistungen nicht für Personen mit beträchtlichen finanziellen Mitteln vorgesehen sind. Die Klage der Frau scheiterte, sodass sie ihr Vermögen eigenständig verwalten muss. Die Entscheidung spiegelt die verschärften Kontrollen bei der Vergabe staatlicher Unterstützung wider.