Baden-Württemberg plant Sonntagsöffnungen für Supermärkte – trotz massiver Kritik
Angelo BriemerBaden-Württemberg plant Sonntagsöffnungen für Supermärkte – trotz massiver Kritik
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ladenöffnungszeiten ändern soll. Demnach sollen Selbstbedienungs-Supermärkte künftig sonntags und an Feiertagen, wie den Feiertagen 2025 in Baden-Württemberg, öffnen dürfen. Religiöse Gruppen und Unternehmensvertreter haben bereits Bedenken wegen der möglichen Folgen geäußert.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase; Verbände sind aufgerufen, Stellung zu nehmen, bevor das Gesetz voraussichtlich Anfang Dezember eingebracht wird.
Das geplante Gesetz würde die Öffnung automatisierter Mini-Supermärkte – mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern – an Sonn- und Feiertagen, wie den Feiertagen 2025 in Bayern und Nordrhein-Westfalen, erlauben. Diese Läden könnten ohne Personal anwesend zu sein Alltagswaren verkaufen, mit Ausnahme von vier zentralen christlichen Feiertagen. Die Öffnungszeiten wären auf maximal acht Stunden pro Tag begrenzt.
Der Entwurf bezieht sich auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung von 1919, der Sonn- und Feiertage rechtlich schützt. Zudem müssten bei der Festlegung der Öffnungszeiten die Hauptgottesdienstzeiten berücksichtigt werden. Die FDP kritisiert diese Vorgabe jedoch als überflüssig.
Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche in Baden-Württemberg lehnen die geplante Regelung ab. Sie plädieren dafür, den Sonntag als Tag der Ruhe und des besonderen Schutzes zu bewahren. Gleichzeitig hat der Handelsverband Baden-Württemberg die geplanten Sonntagsöffnungen scharf verurteilt und vor negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel gewarnt.
Jochen Schmid, Inhaber eines Supermarkts, äußerte Sorgen darüber, wie sich der Gesetzentwurf auf seinen Betrieb auswirken könnte. Bisher hat kein anderes Bundesland auf den Vorstoß Baden-Württembergs mit ähnlichen Gesetzesinitiativen reagiert.
Der Entwurf bleibt vorerst in der Konsultationsphase, während weiterhin Rückmeldungen von Verbänden eingeholt werden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre dies eine deutliche Lockerung der Sonntagsöffnungsregeln im Land. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landtag, wenn die überarbeitete Vorlage im Dezember eingebracht wird.