05 February 2026, 22:25

Baden-Württemberg reformiert Mittelstandsförderung mit 200 Millionen Euro jährlich

Ein altes deutsches Wertpapier mit grünem Rand und der Aufschrift "Niesen-Bahn-Gesellschaft"

Baden-Württemberg reformiert Mittelstandsförderung mit 200 Millionen Euro jährlich

Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine umfassende Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) verabschiedet. Das überarbeitete Gesetz, das am 4. Februar 2026 in Kraft trat, ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2000 und führt neue Maßnahmen ein, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu stärken. Künftig fließen jährlich über 200 Millionen Euro in zentrale Bereiche wie Berufsausbildung, Digitalisierung und Arbeitsplatzschaffung.

Die Überarbeitung des MFG passt das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen an. Ein zentrales Ziel ist die Bürokratieabbau für KMU: Belastende Vorschriften sollen regelmäßig überprüft und unnötige "Überregulierungen" abgeschafft werden. Zudem werden die Vergaberegeln für öffentliche Aufträge vereinfacht, um kleineren Betrieben den Zugang zu erleichtern.

Die Fördermittel konzentrieren sich auf die Sicherung von Fachkräften, die Stärkung der beruflichen Ausbildung und die Förderung von Innovation. Weitere Schwerpunkte sind Gründungsinitiativen, Unternehmensnachfolgen und Programme zur digitalen Transformation. Die Finanzierungsmöglichkeiten werden über die L-Bank, die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) ausgeweitet.

Vor der endgültigen Verabschiedung hatte die Landesregierung im Sommer 2025 15 Wirtschaftsverbände konsultiert. Zwölf von ihnen reichten offizielle Stellungnahmen ein, in denen sie übermäßige Bürokratie und hohe Kosten für Unternehmen kritisierten. Viele forderten einfachere Regelungen und längere Übergangszeiten.

Die MFG-Reform ist ein zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrags der Landesregierung. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in einer sich rasant wandelnden Wirtschaft stärken.

Das aktualisierte Gesetz tritt mit einem jährlichen Fördervolumen von 200 Millionen Euro und einem klaren Fokus auf den Abbau von Verwaltungslasten in Kraft. KMU erhalten besseren Zugang zu Finanzierungen, Ausbildungsangeboten und digitalen Werkzeugen. Die Änderungen berücksichtigen die Rückmeldungen der Wirtschaftsverbände und adressieren langjährige Probleme in Bürokratie und Wirtschaftsförderung.