Baden-Württemberg revolutioniert Holzbau: Neue Regeln ab Januar 2026
Sylke SchmiedtBaden-Württemberg revolutioniert Holzbau: Neue Regeln ab Januar 2026
Baden-Württemberg hat seine Bauvorschriften überarbeitet, um den Holzbau zu erleichtern und flexibler zu gestalten. Die neuen Regelungen, die am 12. Januar 2026 in Kraft treten, ermöglichen den Einsatz von Holz in größeren und komplexeren Gebäuden. Damit passt das Land seine Bestimmungen an ähnliche Aktualisierungen in den meisten anderen Bundesländern an.
Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) regelt zentrale Aspekte wie Standfestigkeit, Brandschutz, Schallschutz, Gesundheitsschutz, Wärmeschutz und Nachhaltigkeit. Diese Vorgaben gelten für alle Bauvorhaben und können von den örtlichen Bauaufsichtsbehörden überprüft werden.
Eine wesentliche Neuerung ist die Aufhebung allgemeiner Größenbeschränkungen für Nutzungseinheiten in Gebäuden der Gebäudeklasse 5, die in Holzbauweise errichtet werden. Zu dieser Klasse zählen große Wohnanlagen und Bürogebäude mit einer Höhe von über 13 Metern. Holztafelbau ist nun für diese Gebäude sowie für bestimmte Sonderbauten zulässig. Allerdings bleiben einige Einschränkungen bestehen: Großflächige, zusammenhängende Räume und spezielle Bauten wie Krankenhäuser erfordern weiterhin verbindliche Brandschutzgutachten. Die neue Richtlinie schafft zudem mehr Rechtssicherheit, indem technische Standards verbindlich in die Landesbauordnung aufgenommen werden. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat insgesamt fünf Leitlinien aktualisiert, darunter die Holzbaurichtlinie (HolzBauRL). Die Landesbaubehörden werden die neuen Regelungen ab Januar 2026 durchsetzen.
Die Änderungen ermöglichen es Bauherren in Baden-Württemberg, Holz in mehr Projekten ohne unnötige Hürden einzusetzen. Dadurch sollen Zeit und Kosten gespart werden, ohne dass Sicherheitsstandards beeinträchtigt werden. Die überarbeiteten Vorschriften bieten zudem klarere rechtliche Orientierung für Planer und Entwickler.