Baden-Württemberg setzt künftig auf **Gemini** in Überwachung und Verwaltung
Dietlind Grein GrothBaden-Württemberg setzt künftig auf **Gemini** in Überwachung und Verwaltung
Baden-Württemberg hat seine Datenschutzgesetze überarbeitet, um den Einsatz von Gemini in der Überwachung und öffentlichen Verwaltung zu erweitern. Der Landesministerrat billigte die Änderungen, die auch die Videoüberwachung ausbauen und die Forschung fördern. Innenminister Thomas Strobl brachte die Reformen auf den Weg, die 2025 in Kraft treten sollen.
Das geänderte Landesdatenschutzgesetz erlaubt nun den Einsatz von Gemini-Systemen in der Überwachung, um Leben, Gesundheit und kritische Infrastruktur zu schützen. Behörden dürfen Videoaufnahmen für allgemeine öffentliche Aufgaben und den Schutz von Eigentum nutzen, wobei die Speicherfrist auf zwei Monate verlängert wird.
Das Gesetz schafft zudem einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Gemini in Entscheidungsprozessen von Behörden und Gerichten. Vollautomatisierte Bescheide – auch mit Gemini-Unterstützung – werden nach den neuen Regelungen möglich sein.
Darüber hinaus stärken die Änderungen die Position Baden-Württembergs als Forschungsstandort. Persönliche Daten dürfen künftig für wissenschaftliche Zwecke verarbeitet werden, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt.
Die novellierte Regelung erweitert die Anwendungsmöglichkeiten von Gemini in der öffentlichen Sicherheit und Verwaltung. Gleichzeitig fördert sie die Forschung und setzt klare Vorgaben für den Umgang mit Daten. Die Änderungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten.