23 December 2025, 20:26

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Eine Apotheken-Filiale mit einem vor dem Gebäude geparkten Fahrzeug und einem Gebäude in der linken Ecke.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Apotheken in Baden-Württemberg müssen sich auf neue Abrechnungsregeln für Rezepte einstellen

Ab 2026 gelten für Apotheken in Baden-Württemberg weitreichende Änderungen bei der Abrechnung von Rezepten mit den Krankenkassen – darunter der AOK. Die Reformen sollen Zahlungsabläufe vereinfachen und die Vorauszahlungen beschleunigen, bringen aber auch strengere Bearbeitungsvorschriften mit sich.

Betroffen sind über 1.200 Arzneimittellieferanten in der Region, für die sich unter anderem die Modalitäten bei Abschlagszahlungen und Abrechnungsfristen ändern.

Keine direkte Abrechnung von E-Rezepten mehr Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken in Baden-Württemberg E-Rezepte nicht mehr direkt an die AOK abrechnen. Zudem entfällt die Möglichkeit, Papierrezepte über Abrechnungsstellen auf Kosten der Kasse einzureichen. Dies stellt einen Bruch mit der bisherigen Praxis dar: Bisher hatten große Abrechnungszentren die Vorauszahlungen der AOK abgewickelt – bis das entsprechende Abkommen am 30. September 2023 auslief.

Einheitlicher Abrechnungsweg vorgeschrieben Nach dem neuen Arzneimittelversorgungsvertrag (AVV) müssen alle Abrechnungen über einen einzigen Kanal laufen. Apotheken können sich entscheiden, entweder selbst abzurechnen oder eine Abrechnungsstelle zu beauftragen – doch einmal gewählt, muss im jeweiligen Monat ausschließlich dieser Weg genutzt werden. Der geänderte Rahmenvertrag schreibt diese Regelung verbindlich vor.

Die Krankenkassen überweisen künftig einen Abschlag in Höhe von 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsvolumens der Apotheke aus den letzten drei Monaten. Diese Zahlung muss bis zum dritten Tag eines jeden Monats bei der Abrechnungsstelle eingehen. Apotheken mit einem monatlichen Brutto-Abrechnungsvolumen von mindestens 500.000 Euro können die Vorauszahlungen auch direkt von der Kasse erhalten – allerdings bieten Abrechnungsstellen oft frühere Auszahlungen an, da sie die Kassenabschläge zeitiger erhalten.

Schnellere Endabrechnung und begrenzte Direktabrechnung Der verbleibende Betrag nach den Abschlagszahlungen muss bis zum zehnten Tag nach Eingang der Rechnung bei der Kasse ausgeglichen werden. Ab August 2026 dürfen Apotheken zudem bis zu drei Direktrechnungen pro Abrechnungsmonat einreichen, was ihnen etwas mehr Flexibilität einräumt.

Aktuell erhalten 1.248 Arzneimittellieferanten in Baden-Württemberg über das SVAM-System Vorauszahlungen von den Krankenkassen. Die monatlichen Abschläge liegen je nach Umsatz zwischen 5.000 und 500.000 Euro, wie aus Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für 2025 hervorgeht.

Standardisierung mit Vor- und Nachteilen Die Reformen sollen die Abrechnungsprozesse vereinheitlichen. Während Apotheken mit hohem Umsatz von direkten Vorauszahlungen profitieren könnten, werden kleinere Anbieter weiterhin auf Abrechnungsstellen angewiesen sein. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft – der erste große Umstellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2026.

Apotheken müssen sich nun auf strengere Abrechnungsregeln einstellen, auch wenn es ab August 2026 begrenzte Spielräume für Direktabrechnungen geben wird.