BGH-Urteil: Darf ein Immobilienmakler wegen Diskriminierung belangt werden?
Sylke SchmiedtBGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - BGH-Urteil: Darf ein Immobilienmakler wegen Diskriminierung belangt werden?
Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag über Diskriminierungsklage gegen Immobilienmakler
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag um 8:45 Uhr sein Urteil in einem Verfahren gegen einen Immobilienmakler verkünden, dem Diskriminierung vorgeworfen wird. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob der Makler für eine ungleiche Behandlung bei der Wohnungsvermittlung haftbar gemacht werden kann. Ein vorheriges Gericht hatte bereits klare Hinweise auf eine Benachteiligung in dem Fall festgestellt.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Frau aus Hessen mit pakistanischen Wurzeln, die sich um Wohnungsbesichtigungen beworben hatte. Unter ihrem echten Mädchennamen erhielt sie wiederholt Absagen. Als sie jedoch einen deutsch klingenden Vorname verwendete, wurden ihr plötzlich Termine angeboten.
Das Landgericht Darmstadt hatte zuvor entschieden, dass es sich dabei um eine Diskriminierung handelte. Bei einer BGH-Verhandlung im Dezember hatten die Richter nicht infrage gestellt, dass eine Benachteiligung stattgefunden hatte. Nun geht es vor allem darum, ob der betroffene Immobilienmakler rechtlich für die ungleiche Behandlung verantwortlich ist.
Mit seiner Entscheidung wird der BGH klären, ob der Makler für die diskriminierenden Praktiken haftet. Das Urteil könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle auf dem deutschen Wohnungsmarkt sein. Die Namen der Beteiligten wurden nicht öffentlich bekannt gegeben.