BGH-Urteil: Netzbetreiber dürfen Baukostenzuschlag für Batteriespeicher verlangen
Dietlind Grein GrothBGH-Urteil: Netzbetreiber dürfen Baukostenzuschlag für Batteriespeicher verlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass lokale Netzbetreiber für Batteriespeichersysteme einen Baukostenzuschlag erheben dürfen. Das Urteil fällt nach einem Streit zwischen dem Energieunternehmen Kyon Energy und einem Netzbetreiber über Anschlussgebühren. Das Gericht hob damit ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Zuschlags nach geltendem Recht.
Der Fall begann, als Kyon Energy einen Netzzugang für eine großtechnische Batteriespeicheranlage beantragte. Die geplante Anlage sollte eine maximale Leistung von 1.725 Kilowatt und eine Speicherkapazität von 3.450 Kilowattstunden aufweisen. Nach der Zuteilung eines Anschlusspunkts durch den Netzbetreiber forderte dieser die Zahlung eines Baukostenzuschlags, der sich an der Leistungsfähigkeit des Systems orientierte.
Kyon Energy focht die Gebühr an und argumentierte, Batteriespeicher würden das Netz durch die Ausgleichung von Angebot und Nachfrage entlasten. Das Unternehmen sah in dem Zuschlag eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen EU-Vorgaben für Energiespeicher. Der BGH widersprach jedoch und stellte fest, dass der Zuschlag nicht automatisch dem örtlichen Netz zugutekommt, in dem er erhoben wird.
Das Gericht wies zudem die Auffassung zurück, dass EU-Recht solche Abgaben verbiete. Es urteilte, dass die leistungsbasierte Berechnung des Zuschlags mit § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG vereinbar sei und nicht diskriminierend wirke. Zudem betonte der BGH, dass die Gebühr einem regulatorischen Zweck diene: Sie solle Antragsteller dazu anhalten, ihre Anschlussbegehren am tatsächlichen Leistungsbedarf auszurichten.
Stand April 2026 betreibt Kyon Energy bundesweit elf Großspeicherprojekte mit einer kombinierten Kapazität von über einer Gigawattstunde. Nach Unternehmensangaben befinden sich mehr als 20 weitere Projekte in Planung oder im Bau.
Mit dem Urteil des BGH bleibt es Netzbetreibern weiterhin gestattet, Baukostenzuschläge für Batteriespeicheranschlüsse zu erheben. Die Revision von Kyon Energy wurde abgewiesen, sodass die Gebührenstruktur bestehen bleibt. Die Entscheidung könnte künftige Netzzugangsvereinbarungen für Energiespeicherprojekte in ganz Deutschland prägen.






