17 March 2026, 12:14

BGH-Urteil revolutioniert Eigenbedarfskündigung bei Sanierung und Verkauf

Reihe von Häusern mit Fenstern, Türen, Säulen, Geländern, Treppen und Dächern, umgeben von einem Metallzaun, Gras, Pflanzen, Bäumen und einem bewölkten Himmel, mit einem Mietschild am Boden, das die Adresse und die Details der Immobilie anzeigt.

BGH-Urteil revolutioniert Eigenbedarfskündigung bei Sanierung und Verkauf

Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat geklärt, unter welchen Bedingungen Vermieter Mietverhältnisse wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen. Die am 15. Oktober 2021 ergangene Entscheidung hob ein Urteil des Landgerichts Berlin auf, das zuvor die Räumungsklage eines Vermieters abgelehnt hatte. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob geplante Sanierungsarbeiten und ein anschließender Verkauf als Eigenbedarf gelten können.

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Obwohl das Urteil Orientierung bietet, bleibt die allgemeine Entwicklung der BGH-Rechtsprechung zum Eigenbedarf in den vergangenen fünf Jahren unklar. Bisher ist nur dieses konkrete Urteil in den verfügbaren Suchergebnissen dokumentiert.

Der Streit begann, als ein Berliner Immobilienbesitzer seine eigene Wohnung sanieren wollte, bevor er sie verkaufte. Um die Arbeiten durchzuführen, benötigte er Zugang zur angrenzenden Wohnung, die von einem Mieter bewohnt wurde. Der Vermieter argumentierte, dies stelle einen Eigenbedarf dar, der ihn zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtige.

Das Landgericht Berlin wies die Klage zunächst ab. Es entschied, dass das finanzielle Interesse des Vermieters am Verkauf der sanierten Wohnung nicht unter die gesetzliche Definition von Eigenbedarf falle. Das Gericht urteilte, dass reine Gewinnerwartungen allein kein ausreichender Kündigungsgrund seien.

Der Vermieter legte Berufung ein, und der BGH hob das Urteil auf. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte, dass der Bedarf an einer Mieterwohnung für Sanierungszwecke – selbst wenn diese mit Verkaufsabsichten verbunden sind – als Eigenbedarf gelten könne. Zudem kritisierte es das Landgericht dafür, die Sanierungs- und Verkaufspläne des Vermieters nicht ausreichend geprüft zu haben.

Das BGH-Urteil schafft einen Präzedenzfall: Vermieter können Mietverhältnisse künftig leichter kündigen, wenn sie die Wohnung für Sanierungsarbeiten benötigen, die mit ihrer eigenen Wohnraumnutzung zusammenhängen. Die Entscheidung bestätigt, dass Eigenbedarf auch dann vorliegen kann, wenn die Handlungen des Vermieters – wie etwa Sanierungspläne – den Bedarf an der Wohnung erst schaffen.

Das Urteil vom Oktober 2021 erweitert die Umstände, unter denen Vermieter Eigenbedarf für eine Kündigung geltend machen können. Es erlaubt, dass Sanierungs- und Verkaufsabsichten als Begründung anerkannt werden, sofern der Vermieter die Mieterwohnung tatsächlich für die Arbeiten benötigt. Allerdings bleibt die Entscheidung eine von wenigen aktuellen BGH-Entscheidungen zu diesem Thema, sodass die allgemeine Entwicklung der Rechtsprechung zum Eigenbedarf weiterhin unklar ist.

Quelle