14 January 2026, 18:57

BGH-Urteil stärkt Klarheit bei Pandemie-Ausschlüssen in Reiseversicherungen

Ein Mann in einem Anzug sitzt in einem Flugzeug und hält eine Kamera in den Händen, flankiert von zwei anderen Männern, von denen einer eine Brille trägt, auf einem Schwarz-Weiß-Bild.

Ausschluss von 'Schäden durch Pandemien' in der Reiseversicherung ist zulässig - BGH-Urteil stärkt Klarheit bei Pandemie-Ausschlüssen in Reiseversicherungen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt die Ausschlussklausel für pandemiebedingte Schäden in einer Reiseversicherung. Die Entscheidung präzisiert, wie Versicherer solche Ausschlüsse formulieren müssen, damit Verbraucher ihre Deckungsgrenzen nachvollziehen können.

Kern des Streits war die Frage, ob die Vertragsbedingungen für Reisende hinreichend transparent waren, um die ausgenommenen Risiken zu verstehen. Die betreffende Police schloss ausdrücklich Schäden durch Pandemien aus und definierte diese als "grenzüberschreitende und kontinentale Ausbreitung einer Infektionskrankheit". Verbraucherschützer hatten dies angefochten und argumentiert, die Definition sei zu unscharf und gebe Versicherern zu viel Spielraum, Ansprüche abzulehnen.

Der BGH widersprach dieser Auffassung und urteilte, die Formulierung sei klar verständlich. Ein durchschnittlicher Verbraucher könne daraus schlüssig ableiten, dass lokale Ausbrüche nicht als Pandemien gelten. Diese Unterscheidung ermöglicht es Reisenden, ihre Versicherungsdeckung beim Abschluss besser einzuschätzen. Anders als in anderen jüngeren Rechtsstreitigkeiten in Deutschland – etwa zu Impfstoff-Haftung, Datenschutzklagen oder Finanzbetrug – ging es in diesem Fall speziell um Pandemie-Ausschlüsse. Bisher hat kein deutscher Versicherer vor Gericht durchsetzen können, dass eine gesamte Police wegen pandemiebedingter Schäden unwirksam sei.

Das Urteil bestätigt, dass Versicherer pandemiebezogene Ansprüche ausschließen dürfen, sofern die Policen klare Definitionen verwenden. Reisende erhalten damit mehr Klarheit, welche Risiken abgedeckt sind und wo sie im Schadensfall ohne Schutz dastehen könnten. Gleichzeitig betont die Entscheidung, dass solche Ausschlüsse so formuliert sein müssen, dass sie für Verbraucher leicht verständlich sind.