BMG verlängert Preisdeckel für Medikamente bis 2026 – mit wichtigen Ausnahmen
Sylke SchmiedtBMG verlängert Preisdeckel für Medikamente bis 2026 – mit wichtigen Ausnahmen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bekannt gegeben, die Preisdeckelung und die gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerrabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Jahr 2026 zu verlängern. Mit der Entscheidung soll die Kostenstabilität für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewahrt und ein weiterer Anstieg der Beitragssätze verhindert werden. Gleichzeitig wurden jedoch Anpassungen vorgenommen, um die Verfügbarkeit kritischer Medikamente zu sichern.
Durch die Preisdeckelung und Rabatte konnte die GKV im Jahr 2024 bereits eine Entlastung von 2,19 Milliarden Euro erzielen. Ohne diese Maßnahmen hätte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV laut BMG bis 2026 auf 2,9 Prozent steigen können. Bei der Verlängerung der Regelungen wurden auch die allgemeine wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen berücksichtigt.
Im Rahmen des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) wurde ein Inflationsausgleichsmechanismus eingeführt, der 2025 zu einer Entlastung von 170 Millionen Euro führte und für 2026 weitere 79 Millionen Euro einsparen soll. Das Arzneimittel-Lieferengpassvermeidungs- und -verbesserungsgesetz (ALVVG) ermöglicht hingegen eine Preiserhöhung von bis zu 50 Prozent bei kindermedizinischen und versorgungsrelevanten Arzneimitteln, um Lieferengpässe zu vermeiden.
Zusätzlich hat das BMG die Preisdeckelung für Immunglobuline gelockert, um deren Verfügbarkeit zu gewährleisten. Pharmaunternehmen in existenziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten können zudem künftig Befreiungen von den gesetzlichen Rabattpflichten beantragen. Unabhängig davon erlaubt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Neuverhandlungen der Preise für bestimmte Arzneimittel, die unter §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs (SGB V) fallen.
Die verlängerten Maßnahmen werden die Ausgaben der GKV weiter senken, ohne den Zugang zu lebenswichtigen Therapien einzuschränken. Gezielte Anpassungen – wie höhere Preise für Kinderarzneimittel oder Härtefallregelungen für Hersteller – sollen dabei helfen, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit in Einklang zu bringen. Die Regelungen gelten bis Ende 2026.






