Bundesgerichtshof: Wie Deutschlands höchste Justizinstanz Recht und Einheit sichert
Dietlind Grein GrothBundesgerichtshof: Wie Deutschlands höchste Justizinstanz Recht und Einheit sichert
Bundesgerichtshof: Deutschlands höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen
Seit 1950 fungiert der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes rechtsprechendes Organ für Zivil- und Strafverfahren in Deutschland. Mit Sitz vor allem in Karlsruhe sorgt er für eine einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet. Seine Struktur hat sich im Laufe der Zeit gewandelt – insbesondere nach der deutschen Wiedervereinigung und durch jüngere Erweiterungen der Strafsenate.
Gegründet wurde der BGH kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in Karlsruhe. Praktische Erwägungen wie verfügbarer Wohnraum und das kulturelle Ansehen der Stadt spielten bei der Standortwahl eine Rolle. Bei seiner Eröffnung waren zunächst nur 12 der geplanten 53 Richterstellen besetzt, doch bis zum Sommer 1953 stieg die Zahl auf etwa 100.
Der BGH gliedert sich in dreizehn Zivilsenate und sechs Strafsenate. Während die Mehrheit in Karlsruhe ansässig ist, haben zwei Strafsenate ihren Sitz in Leipzig. Der Umzug begann 1997, als der 5. Strafsenat nach der Wiedervereinigung dorthin verlegt wurde. 2020 folgte ein zweiter Strafsenat, was die Präsenz des Gerichts in der ostdeutschen Stadt weiter stärkte.
Die Richter am BGH werden von einem Gremium berufen, dem die Justizminister der Länder sowie vom Bundestag gewählte Vertreter angehören. Der BGH selbst untersteht nicht der Kontrolle eines Bundeslandes, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums. Seine Hauptaufgabe besteht in der Überprüfung von Rechtsmitteln, insbesondere bei angefochtenen Urteilen untergeordneter Gerichte wegen Rechtsfehlern. In Zivilsachen dürfen vor dem BGH nur speziell zugelassene Anwälte plädieren – derzeit sind es 35.
Als zentraler Pfeiler des deutschen Justizsystems wacht der BGH über die einheitliche Anwendung des Bundesrechts. Mit Standorten in Karlsruhe und Leipzig passt er sich kontinuierlich an rechtliche und politische Entwicklungen an. Seine Struktur und das Berufungsverfahren spiegeln seine Unabhängigkeit wider, während er zugleich als letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen fungiert.






