Bundesrat will Preissprünge an Tankstellen mit Drei-Stunden-Regel bremsen
Dietlind Grein GrothBundesrat will Preissprünge an Tankstellen mit Drei-Stunden-Regel bremsen
Neuer Vorstoß für fairere Spritpreise gewinnt an Fahrt
Nach einem Appell des Bundesrats für strengere Regeln zur Preistransparenz bekommt die Forderung nach gerechteren Kraftstoffpreisen neuen Schwung. Der Vorstoß folgt auf Bedenken, dass plötzliche Preisschwankungen Autofahrer im Unklaren lassen. Ein zentraler Vorschlag ist eine verbindliche Wartefrist von drei Stunden zwischen Preiserhöhungen an Tankstellen in ganz Deutschland.
Das Bundeskartellamt hatte das Problem kürzlich in einem Bericht thematisiert und festgestellt, dass häufige Preisänderungen die Transparenz untergraben. Allein 2024 verzeichnete die Behörde rund 325 Millionen Anpassungen – ein Beleg für die extreme Volatilität auf dem Markt. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats argumentiert nun, eine Mindestfrist von drei Stunden zwischen Preiserhöhungen würde einen Ausgleich schaffen: Sie ermögliche Wettbewerb, ohne Autofahrer zu verwirren.
Auch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) könnte von den Plänen profitieren. Weniger häufige Preisaktualisierungen würden ihre Arbeitslast verringern und die Aufsicht effizienter gestalten. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum Frühjahr 2025 praktikable Lösungen zu prüfen – feste Fristen gibt es jedoch noch nicht. Für Autofahrer bieten Tools wie die kostenlose App „mehr tanken“ bereits jetzt Hilfe, indem sie Echtzeitpreise und die günstigsten Tankstellen in der Nähe anzeigen. Doch Beamte betonen, dass umfassendere Reformen nötig seien, um flächendeckend für Fairness zu sorgen.
Die Bundesrats-Resolution verzichtet zwar auf konkrete Zeitvorgaben, drängt die Regierung aber, einen umsetzbaren Ansatz zu finden. Sollte die Drei-Stunden-Regel eingeführt werden, könnte sie abrupte Preissprünge bremsen und Millionen Autofahrern mehr Klarheit verschaffen. Die nächsten Schritte hängen von der Bundesprüfung ab, die nach der vollständigen Auswertung der Erkenntnisse des Kartellamts erwartet wird.