Bundesverfassungsgericht stoppt Sitzblockade gegen SSPX-Umzug in Freiburg
Hiltraud HamannKarlsruhe: Sit-in-Protest soll andere Versammlung nicht stören - Bundesverfassungsgericht stoppt Sitzblockade gegen SSPX-Umzug in Freiburg
Ein Mann, der wegen seiner Beteiligung an einer Sitzblockade gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) verurteilt worden war, hat seine letzte rechtliche Schlappe erlitten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies seine Verfassungsbeschwerde zurück und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Blockade eines genehmigten Umzugs unter die Versammlungsfreiheit fällt.
Der Vorfall ereignete sich in Freiburg, wo etwa 70 Gegendemonstranten mit einer Sitzblockade einen Marsch der SSPX behinderten. Die Veranstaltung der traditionalistischen Bruderschaft, die unter dem Motto "Schutz des ungeborenen Lebens" stattfand, war von den Behörden genehmigt worden. Die Polizei griff ein, um die Strecke zu räumen, nachdem die Protestierenden den Weg des Umzugs versperrt hatten.
Das Amtsgericht Freiburg hatte den Mann zunächst wegen Störung einer öffentlichen Versammlung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er legte Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigte im September 2020 das Urteil. Seine letzte Instanz war das Bundesverfassungsgericht, das entschied, dass Sitzblockaden nicht automatisch vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Die Richter betonten, dass das Demonstrationsrecht Grenzen habe – insbesondere dann, wenn es eine andere rechtmäßige Versammlung behindere. Für den Verurteilten gibt es keine weiteren Rechtsmittel mehr.
Das Urteil bestätigt, dass die Versammlungsfreiheit nicht für Handlungen gilt, die gezielt andere genehmigte Kundgebungen verhindern. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Gerichte kollidierende Protestrechte abwägen. Bisher hat kein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dieses Prinzip zugunsten ähnlicher Protestformen außer Kraft gesetzt.