Bundesverfassungsgericht verhandelt Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Heizungsgesetz
Angelo BriemerVerfassungsgericht diskutiert Weg zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition - Bundesverfassungsgericht verhandelt Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Heizungsgesetz
Bundesverfassungsgericht prüft Klage gegen das Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde gegen das Heizungsgesetz verhandeln. Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wirft darin vor, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes die Rechte der Parlamentarier verletzt wurden. Mit einem Urteil ist jedoch vorerst nicht zu rechnen – Verfahren dieser Art ziehen sich oft monatelang hin, selbst nach den mündlichen Verhandlungen.
Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung hat bereits umfassende Änderungen der umstrittenen Regelungen angekündigt und zentrale Teile des ursprünglichen Gesetzes gestrichen.
Streit um das Gesetzgebungsverfahren Im Mittelpunkt des Streits steht das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im September 2023 verabschiedet wurde. Das Gericht hatte bereits im Sommer 2023 eingegriffen und eine Abstimmung verzögert. Dennoch trat das Gesetz Anfang 2024 unter der inzwischen gescheiterten Ampelkoalition in Kraft.
Die neue schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) hat seitdem eine grundlegende Reform versprochen. Ihr geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das bis Juli 2026 vorgelegt werden soll, sieht vor, die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen zu streichen. Stattdessen sollen alle Heizungsarten – einschließlich Öl- und Gasheizungen – weiter zugelassen bleiben, sofern sie künftige Anforderungen an CO₂-neutrale Brennstoffe erfüllen.
Schrittweise Verschärfung der Klimavorgaben Ab Januar 2029 müssen neue Öl- und Gasheizungen einen steigenden Anteil grüner Brennstoffe nutzen, beginnend bei 10 Prozent, mit einer schrittweisen Erhöhung bis 2040. Die Regierung wird auf die CO₂-Bepreisung des grünen Anteils verzichten und weiterhin Fördermittel für Wärmepumpen sowie andere klimafreundliche Alternativen bereitstellen. Bestehende, funktionsfähige Anlagen müssen nicht zwingend ausgetauscht werden.
Verfahrensfragen im Fokus – politische Reformen laufen parallel Die Richter werden sich vor allem mit verfahrensrechtlichen Aspekten befassen, nicht mit dem Inhalt des Gesetzes. Sollten Verstöße festgestellt werden, könnte dies Auswirkungen auf künftige Gesetzgebungsprozesse haben. Unterdessen wird die geplante Reform der Regierung die Heizungsvorschriften neu gestalten: Sie setzt auf mehr Flexibilität, führt aber gleichzeitig schärfere Umweltstandards schrittweise ein.