Die Grünen klagen gegen den Bundeshaushalt 2025 – und werfen der Regierung Verfassungsbruch vor
Dietlind Grein GrothGrüne wollen gegen den Bundeshaushalt 2025 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen - Die Grünen klagen gegen den Bundeshaushalt 2025 – und werfen der Regierung Verfassungsbruch vor
Die Grünen haben den Bundeshaushalt 2025 für verfassungswidrig erklärt. Die Partei wirft der Regierung vor, Milliarden Euro zweckentfremdet zu haben, die eigentlich für Klima- und Infrastrukturprojekte vorgesehen waren. Nun kündigten die Grünen an, den Haushalt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzufechten. Im Mittelpunkt des Streits steht ein im März 2025 beschlossener Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro. Dieser Fonds wurde von Bundestag und Bundesrat genehmigt, um Infrastrukturvorhaben, die Klimaneutralität bis 2045 sowie Investitionen für Länder und Kommunen zu fördern. Von der Gesamtsumme waren 300 Milliarden Euro für Bundesprojekte, 100 Milliarden für Klimamaßnahmen und weitere 100 Milliarden für regionale Bedarfe vorgesehen. Die Grünen behaupten, die Regierung habe diese Mittel stattdessen für allgemeine Ausgaben und fossile Energieprojekte umgewidmet. Zwei unabhängige Rechtsgutachten stützen ihre Argumentation, wonach der Haushalt gegen das Grundgesetz verstößt. Zudem kritisieren sie die mangelnde Transparenz bei der Umverteilung der Gelder. FDP-Chef Christian Dürr bezeichnete die Beschwerde der Grünen als "fiskalpolitische Satire". Er warf Bundeskanzler Friedrich Merz vor, durch Kreditaufnahme strukturelle Reformversäumnisse zu verschleiern. Das Finanzministerium hingegen betont, der Haushalt 2025 halte sich an verfassungsrechtliche Vorgaben und sei mit breiter parlamentarischer Unterstützung beschlossen worden. Die Grünen argumentieren, dass eine normale parlamentarische Auseinandersetzung die Kernprobleme nicht löse. Stattdessen werben sie um Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltverbänden, um ihre Verfassungsbeschwerde zu stärken. Der Fall wird nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Bei Erfolg könnte das Urteil Änderungen bei der Verwaltung des Sondervermögens erzwingen. Zudem könnte das Ergebnis Präzedenzcharakter für künftige Haushaltsstreitigkeiten über Klima- und Infrastrukturausgaben erhalten.