Franzose mit Haftbefehl in Kehl festgenommen – jetzt droht ihm die Abschiebung
Angelo BriemerFranzose mit Haftbefehl in Kehl festgenommen – jetzt droht ihm die Abschiebung
Die Bundespolizei hat in Kehl einen 42-jährigen Franzosen vorläufig festgenommen, nachdem er sich nicht ausweisen konnte. Die Festnahme erfolgte am Morgen des 4. März 2025 im Rahmen einer Routinekontrolle. Später stellten die Behörden fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Führerschein vorlag.
Der Mann war von Beamten angehalten worden, konnte seine Identität jedoch nicht nachweisen. Eine Abfrage in der polizeilichen Datenbank ergab einen offenen Haftbefehl wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Statt die vorgesehenen 30 Tage in Untersuchungshaft zu verbüßen, beglich er die Strafe jedoch sofort vor Ort.
Entgegen früheren Berichten über eine Festnahme im Dezember 2022 in Kehl wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht fanden sich hierzu keine entsprechenden Unterlagen. Allerdings wurde bekannt, dass gegen den Mann eine separate 100-tägige Haftstrafe wegen Verletzung der Meldepflicht verhängt worden war. Zudem wurde er wegen Körperverletzung gesucht – von einer achtmonatigen Strafe hatte er noch vier Monate abzusitzen.
Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Behörden bestätigten, dass er nach Verbüßung seiner Strafen nach Frankreich abgeschoben wird.
Mit der Festnahme wurden mehrere offene rechtliche Verfahren geklärt. Der Mann muss nun Haftstrafen wegen Aufenthaltsverstößen und Körperverletzung antreten. Nach seiner Entlassung wird er im Rahmen eines Abschiebeverfahrens nach Frankreich zurückgeführt.