12 March 2026, 08:12

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlwerbevorwürfen freigesprochen

Ein Schwarz-Weiß-Bild eines Mannes in Anzug und Krawatte mit ernster Miene, der vor einer bewundernden Menge steht, war in der deutschen Zeitung Berliner Straßen-Beitung Nr. 3 zu sehen, mit fetter Schrift und einem dekorativen Rahmen.

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlwerbevorwürfen freigesprochen

Der Regierungspräsidium Freiburg hat Bürgermeister Martin Horn von Vorwürfen der Wahlwerbung über seine Aktivitäten in sozialen Medien freigesprochen. Die Entscheidung bestätigt, dass Städte öffentliche Gelder rechtmäßig für offizielle Bürgermeister-Accounts nutzen dürfen, um Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Im Rahmen der Prüfung wurden zwei Beiträge über Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz untersucht.

Der Rat prüfte zwei Posts, die am 28. Januar und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Beide beschrieben Horns Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz, wobei der Fokus auf öffentlichen Dienstleistungen, Sicherheit und kommunalen Aufgaben lag. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die Inhalte rein sachlich waren und keine Wahlwerbung darstellten.

Die Beiträge erschienen etwa drei Monate vor der Oberbürgermeisterwahl am 26. April 2026. Zu diesem Zeitpunkt war die Stelle noch nicht offiziell ausgeschrieben worden. Der Rat wies darauf hin, dass strengere Regeln erst in der "heißen Phase" gelten – also in den vier bis sechs Wochen unmittelbar vor der Wahl. Zudem betonte er, dass öffentliche Mittel für offizielle Accounts des Bürgermeisters genutzt werden dürfen, sofern diese der Transparenz und der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern dienen.

Die politische Landschaft Freiburgs ist in den letzten fünf Jahren stabil geblieben. Seit den Kommunalwahlen 2021 stellen die Grünen die stärkste Fraktion im Stadtrat (28–30 %), gefolgt von der CDU (rund 20 %) und der SPD (18 %). Kleinere Parteien wie FDP und Freie Wähler konnten ihre Präsenz halten, ohne dass sich vor der anstehenden Oberbürgermeisterwahl größere Verschiebungen abzeichnen.

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Bürgermeister soziale Medien nutzen können, ohne gegen Wahlkampfregeln zu verstoßen. Es unterstreicht zudem, dass sachliche Informationen über die kommunale Arbeit außerhalb der unmittelbaren Vorwahlzeit zulässig sind. Während sich Freiburg auf die Oberbürgermeisterwahl im April 2026 vorbereitet, bleibt das politische Kräfteverhältnis in der Stadt unverändert.

Quelle