Freiburger Gericht bestätigt Verbot von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Hiltraud HamannFreiburger Gericht bestätigt Verbot von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen in Freiburg abgewiesen
Eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße in Freiburg ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Beschwerde ab und bestätigte damit das städtische Verbot, in dem Bereich zu parken. Der Kläger, ein Anwohner, hatte argumentiert, die Stadt habe die Interessen von Autofahrern und Fußgängern nicht angemessen abgewogen.
Das Gericht lehnte beide Beanstandungen des Klägers ab: zum einen die Kritik an der absoluten Halteverbotszone, zum anderen die Anfechtung des Verbots des langjährig geduldeten Gehwegparkens. Die Entscheidung stärkt die Befugnis der Stadt, öffentlichen Raum umzuwidmen – vorausgesetzt, die Behörden prüfen und dokumentieren die Belange aller Verkehrsteilnehmer transparent.
Das Urteil folgt der Richtlinie gegen illegales Parken des baden-württembergischen Verkehrsministeriums von 2020 sowie einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024. Demnach besteht kein rechtlicher Anspruch auf Parkplätze in Wohnumgebung. Stattdessen rücken die neuen Vorschriften die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger in den Vordergrund.
Der Kläger, der auf die öffentlichen Parkmöglichkeiten in dem Bereich angewiesen war, kündigte an, die Zulassung der Revision zu beantragen. Wird diese gewährt, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen. Die Stadtverwaltung betont unterdessen, dass Anwohner weiterhin Maßnahmen beantragen können, falls Gehwege erheblich blockiert werden.
Die Abweisung der Klage unterstreicht das Recht der Stadt, Parkflächen zugunsten von Fußgängern einzuschränken. Zudem setzt sie einen Präzedenzfall dafür, wie Kommunen solche Entscheidungen begründen müssen. Ein möglicher Revisionsantrag des Klägers könnte die rechtlichen Grenzen der Parkraumregulierung in Deutschland weiter ausloten.






