Gericht erlaubt umstrittene Atommüll-Lagerung in Philippsburg trotz Terrorrisiken
Dietlind Grein GrothVGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg - Gericht erlaubt umstrittene Atommüll-Lagerung in Philippsburg trotz Terrorrisiken
Gericht bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
VGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
- Dezember 2025, 11:32 Uhr
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat grünes Licht für die weitere Lagerung hochradioaktiver Abfallbehälter am Zwischenlager Philippsburg gegeben. Die Entscheidung fällt trotz anhaltender Bedenken hinsichtlich Sicherheitsrisiken, darunter mögliche Terrorgefahren. Kritiker monieren, dass die aktuellen Schutzmaßnahmen der Anlage zentrale Schwachstellen nicht ausreichend berücksichtigen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies mehrere Klagen gegen die Lagerung radioaktiver Abfälle in Philippsburg ab. Eine der Klagen stammte von der Stadt selbst, andere Kläger äußerten Befürchtungen vor Sabotage, Terroranschlägen oder militärisch organisierten Angriffen. Die Kläger warnten, dass solche Vorfälle zu einer Freisetzung von Strahlung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte führen könnten.
Das Urteil erlaubt die fortgesetzte Lagerung von Atommüll in Philippsburg, einschließlich neu genehmigter Löschboxen. Die bereits vorhandenen Behälter verbleiben vorerst im Rahmen der bestehenden Genehmigung, die noch für weitere zwei Jahrzehnte gilt. Dennoch bleiben Fragen zur langfristigen Sicherheit und zu Terrorrisiken offen – die Debatte über den Schutz von Atommüll-Lagern ist damit noch nicht abgeschlossen.