08 March 2026, 04:12

Gericht stoppt Rückforderung von Corona-Soforthilfen für fünf Unternehmer in Baden-Württemberg

Alte deutsche Auslandsanleihe von 1924 mit einer Frauendarstellung, mit Text und Zahlen, die ihren Nennwert angeben.

Streit um Corona-Hilfe - Teil des Unternehmers gewinnt - Gericht stoppt Rückforderung von Corona-Soforthilfen für fünf Unternehmer in Baden-Württemberg

Ein Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg hat zugunsten von fünf Unternehmerinnen und Unternehmern entschieden, die sich gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen wehrten. Die Urteile bedeuten, dass die Betroffenen – darunter eine Friseurin und ein Winzer – die erhaltenen Gelder nicht zurückzahlen müssen. Die Entscheidungen sind jedoch noch nicht rechtskräftig; die detaillierte Begründung wird im November erwartet.

In einem weiteren Fall, der eine Fahrschulbetreiberin betrifft, entschied das Gericht hingegen gegen die Unternehmerin und bestätigte die Rückzahlungspflicht.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wies in vier separaten Verfahren die Berufungen der L-Bank, der Landesförderbank, zurück. Betroffen waren unter anderem eine Friseurin aus Heidenheim an der Brenz, die 10.424 Euro erhalten hatte, sowie ein Winzer aus Freiburg, dessen Klage gegen eine frühere Entscheidung erfolgreich war. In drei weiteren Fällen scheiterten die Anträge der L-Bank, während das Gericht im Fall der Fahrschulbetreiberin zugunsten des Landes entschied.

Die sechs Verfahren dienen als Musterklagen und stehen stellvertretend für rund 1.400 ähnliche, derzeit ausstehende Klagen. Unternehmer in der gesamten Region wehren sich gegen die Rückforderungsbescheide mit dem Argument, die Hilfen seien während der Pandemie rechtmäßig gewährt worden.

Baden-Württemberg ist nicht das einzige Bundesland, das mit solchen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert ist. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit vergleichbaren Fällen zu tun. In beiden Ländern befassen sich die höchsten Verwaltungsgerichte mit der Thematik. Baden-Württemberg passte seine Regelungen erst im Februar 2026 an – als Reaktion auf ein Urteil vom Oktober 2025.

Vorerst dürfen die fünf Unternehmer die Corona-Hilfen behalten, doch die vollständige Urteilsbegründung steht noch aus. Die Ergebnisse dieser Musterverfahren könnten die weiteren 1.400 anhängigen Klagen beeinflussen. Unterdessen halten die L-Bank und das Land an ihren Rückforderungsforderungen in anderen Streitfällen fest.

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