15 April 2026, 22:12

Gericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters

Eine detaillierte Abbildung einer alten Buchseite mit verschiedenen Arten von Sperma neben begleitendem Text.

Gericht verweigert Frau Auskunft über Samenspenden ihres biologischen Vaters

Ein deutsches Gericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die Details über die Samenspenden ihres biologischen Vaters erfahren wollte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnte ihren Antrag auf Auskunft darüber ab, wie oft seine Proben verwendet wurden. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

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Die Klägerin, die durch eine Samenspende gezeugt wurde, wollte wissen, wie häufig der Samen ihres biologischen Vaters eingesetzt worden war. Zudem begehrte sie Daten zu Lebendgeburten sowie zur geplanten Anzahl von Kindern aus diesen Spenden. Ihr Fall richtete sich gegen einen Dermatologen, der für künstliche Befruchtungen den gleichen Spender genutzt hatte.

Das Gericht wies ihren Antrag zurück und begründete dies damit, dass ihr kein gesetzlicher Anspruch auf diese Informationen zustehe. Die Richter urteilten, dass die gewünschten Angaben ihr weder bei der Suche nach Halbgeschwistern noch bei der Vermeidung von Inzestbeziehungen helfen würden. Bekannt war ihr bereits, dass 33 Kinder mit demselben Spender gezeugt worden waren.

Nach dem deutschen Samenspenderregistergesetz können zwar die Identitäten der Spender offengelegt werden, doch bleiben Nutzungsstatistiken vertraulich. Das Gericht sah in diesem Fall keine rechtliche Grundlage, um diese Einschränkung aufzuheben.

Das Urteil bestätigt, dass die Aufzeichnungen über Samenspenden in Deutschland keine Angaben zur Häufigkeit der Nutzung umfassen. Die Klägerin kann trotz Kenntnis ihrer eigenen Zeugungsumstände keine weiteren Details zu den Spenden ihres biologischen Vaters einsehen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall, der den Zugang zu spenderbezogenen Informationen für durch Samenspende gezeugte Personen einschränkt.

Quelle