Illegale Schafsschlachtung in Ulm: Polizei ermittelt wegen grausamen Tierschutzverstoßes
Sylke SchmiedtIllegale Schafsschlachtung in Ulm: Polizei ermittelt wegen grausamen Tierschutzverstoßes
Die Polizei in Ulm ermittelt wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, nachdem Zeugen gemeldet hatten, dass ein Schaf illegal geschlachtet wurde. Der Vorfall ereignete sich in einer Garage, wo ein 38-jähriger Mann das Tier angeblich ohne vorherige Betäubung getötet haben soll – ein Verstoß gegen deutsches Recht, sofern keine religiöse Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die Behörden haben nun ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Vorfall begann gegen 18:45 Uhr, als Zeugen beobachteten, wie mehrere Personen ein lebendes Schaf aus dem Kofferraum eines Autos zogen. Anschließend schleiften sie das Tier in eine Garage in Ulm. Besorgt über das Gesehene, alarmierten die Zeugen umgehend die Polizei.
Bei ihrem Eintreffen stellten die Beamten fest, dass der 38-jährige Verdächtige das Schaf ohne vorherige Betäubung geschlachtet hatte. Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG § 4a) ist eine solche Vorgehensweise in Deutschland verboten, es sei denn, sie erfolgt unter strengen religiösen Ausnahmeregelungen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro oder sogar Haftstrafen in schweren Fällen geahndet werden.
Während der Befragung zeigte der Mann keine Reue für sein Handeln. Er und seine 41-jährige Ehefrau sollen versucht haben, Beweise für die Schlachtung zu beseitigen. Den Ermittlungen zufolge wurde das Schaf von einem Viehhändler in Münsingen erworben, allerdings ist unklar, ob der Händler von der beabsichtigten illegalen Schlachtung wusste.
Der Fall wird nun von der Abteilung für Wirtschafts- und Umweltkriminalität beim Ulmer Polizeipräsidium bearbeitet. Die Behörden rufen alle Personen mit Informationen über den Händler aus Münsingen auf, sich unter der Telefonnummer +49 731 188-3812 bei ihnen zu melden.
Die Ermittlungen dauern an, während die Polizei weitere Beweise für die illegale Schlachtung sammelt. Bei einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten erhebliche Strafen nach den Tierschutzbestimmungen. Auch die Veterinärbehörden werden bei der Durchsetzung der Konsequenzen eine Rolle spielen.






