Karlsruher Urteil erschüttert Vertrauensschutz in Fußball-Fanprojekten
Angelo BriemerKarlsruher Urteil erschüttert Vertrauensschutz in Fußball-Fanprojekten
Ein aktuelles Urteil des Karlsruher Gerichts hat die Debatte über das Zeugnisverweigerungsrecht von Sozialarbeitern in Fußball-Fanprojekten neu entfacht. Drei Mitarbeiter des Fanprojekt Karlsruhe waren zunächst wegen ihrer Weigerung, über Pyrotechnik-Vorfälle beim Karlsruher SC im November 2022 auszusagen, verurteilt worden. Das Verfahren gegen sie wurde zwar eingestellt, doch die grundsätzliche rechtliche Unsicherheit besteht weiter.
In ganz Deutschland zeigen Fans Solidarität mit den Betroffenen und betonen, wie wichtig Vertrauen für diese Arbeit ist.
Die drei Sozialarbeiter hatten argumentiert, ihre Aussageverweigerung sei aus einem bedingungslosen Vertrauensverhältnis zu ihren Klienten – meist jungen Fußballfans – heraus erfolgt. Die Verurteilung durch das Amtsgericht Karlsruhe warf Fragen zum rechtlichen Schutz der Vertraulichkeit in der sozialpädagogischen Arbeit auf. Zwar wurde das Verfahren später eingestellt, doch das Urteil behält symbolische Bedeutung – ohne jedoch eine Schuld festzustellen.
Fanprojekte wie das Fanprojekt Karlsruhe oder Fanprojekt Mainz e.V. sind zentrale Anlaufstellen für junge Unterstützer und arbeiten nach strengen Qualitätsstandards. Sie haben sich im Profifußball als unverzichtbar erwiesen. Doch veraltete Rechtsgrundlagen schützen vertrauliche Gespräche zwischen Mitarbeitern und Fans nicht ausreichend, sodass die Teams rechtlichem Druck ausgesetzt sind. In den vergangenen Wochen solidarisierten sich Fans bundesweit mit Transparenten für die Karlsruher Mitarbeiter. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe wird von manchen als Signal an die Politik verstanden, die Zeugnisverweigerungsrechte im Sozialbereich zu reformieren. Dennoch bleibt das Kernproblem bestehen: Ohne klarere gesetzliche Absicherung bleiben Sozialarbeiter in Fanprojekten rechtlich verwundbar.
Das Verfahren gegen die drei Mitarbeiter ist zwar beendet, doch der rechtliche Rahmen für die Fan-Sozialarbeit bleibt unverändert. Vertraulichkeit ist weiterhin nicht geschützt, und überholte Rechtsprechung stellt die Projekte weiterhin vor Herausforderungen. Die gezeigte Solidarität der Fans unterstreicht zwar den Wert dieser Arbeit – doch ihre rechtliche Grundlage bleibt prekär.