Mord oder Affekttat? Urteil im spektakulären Prozess um tödliche Schüsse auf Geschäftspartner
Dietlind Grein GrothMord oder Affekttat? Urteil im spektakulären Prozess um tödliche Schüsse auf Geschäftspartner
Ein 51-jähriger Mann steht wegen der tödlichen Erschießung seines Geschäftspartners im April 2023 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat eine 15-jährige Haftstrafe gefordert und die Tat als hinrichtungsähnlichen Mord bezeichnet. Das Urteil soll am Mittwochnachmittag verkündet werden.
Der Vorfall ereignete sich bei Tageslicht, als der Angeklagte während einer Straßenkonfrontation dreimal auf seinen Geschäftspartner schoss. Später gab er an, es habe sich um eine "Kurzschlussreaktion" nach einem hitzigen Streit über Auslandsinvestitionen gehandelt. Im Laufe des Prozesses zeigte er Reue für seine Tat.
Die Anklage plädierte für eine harte Strafe und bestand darauf, dass die Tat einer gezielten Hinrichtung gliche. Die Verteidigung hingegen lehnte eine Verurteilung wegen Mordes ab und schlug stattdessen eine Höchststrafe von zehn Jahren wegen vorsätzlicher Tötung vor. Später reduzierte sie ihren Antrag auf fünf Jahre und argumentierte, der Mordvorwurf sei unbegründet.
Der Anwalt der Opferfamilie hatte zwar auf eine Verurteilung wegen Mordes gedrängt, gleichzeitig aber auch die Einstellung des Verfahrens beantragt – ein Gesuch, das das Gericht zurückwies. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Tat oder um eine impulsive Handlung im Affekt handelte.
Die Urteilsverkündung erfolgt am Mittwochnachmittag. Die Entscheidung wird darüber entscheiden, ob der Angeklagte wegen Mordes oder des geringeren Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung verurteilt wird. Das Strafmaß könnte zwischen fünf Jahren und den von der Staatsanwaltschaft geforderten 15 Jahren Haft liegen.






