Neubürger in Ulm müssen sich bis 15. Februar für die Landtagswahl registrieren
Angelo BriemerNeubürger in Ulm müssen sich bis 15. Februar für die Landtagswahl registrieren
Neubürger in Ulm haben bis zum 15. Februar 2026 Zeit, sich für die Landtagswahl in Baden-Württemberg zu registrieren. Die Frist stellt sicher, dass sie an der anstehenden Wahl am 8. März 2026 teilnehmen können. Allerdings gilt die Regelung nur für Zuzügler aus anderen Teilen des Landes.
Die Meldepflicht betrifft speziell Personen, die zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026 aus anderen Regionen Baden-Württembergs nach Ulm ziehen. Wer sich nicht bis zum Stichtag ummeldet, bleibt im Wählerverzeichnis seiner bisherigen Gemeinde eingetragen und kann daher in Ulm nicht an der Landtagswahl teilnehmen.
Genauere Zahlen zu neu registrierten Wählern in Ulm, die 2026 erstmals wahlberechtigt wären, liegen noch nicht vor. Schätzungen zufolge könnten es mehrere Tausend sein – vor allem junge Erwachsene, die 2026 das 18. Lebensjahr erreichen. Präzise Angaben wären jedoch erst nach Vorlage offizieller Daten der Stadtverwaltung oder des Statistischen Amts möglich. Die Zuwanderungstrends deuten auf einen stetigen Zuzug hin, doch gesicherte Gesamtzahlen gibt es derzeit nicht.
Wer aus einem anderen Bundesland nach Ulm zieht, darf an der März-Wahl nicht teilnehmen – selbst wenn die Ummeldung vor der Frist erfolgt. Nur Umzüge innerhalb Baden-Württembergs ermöglichen eine rechtzeitige Aktualisierung der Wahlunterlagen.
Der 15. Februar ist der letzte Termin, an dem wahlberechtigte Bürger ihre Registrierung in Ulm aktualisieren können. Wer die Frist versäumt, kann in der Stadt nicht an der Landtagswahl 2026 teilnehmen. Die offiziellen Zahlen zu den Registrierungen werden bekannt gegeben, sobald die Stadt alle Anträge bearbeitet hat.