16 March 2026, 12:21

Neue Regeln: Ukrainische Geflüchtete verlieren Anspruch auf Bürgergeld ab 2025

Ein weißer Zettel mit der Aufschrift "Ukraine steht für Freiheit auf, stellt Euch mit Ukraine" liegt vor einer gelben Fahne auf dem Boden. Rechts daneben befindet sich eine Plastikhülle mit verschiedenen Gegenständen.

Neue Regeln: Ukrainische Geflüchtete verlieren Anspruch auf Bürgergeld ab 2025

Neue Regelungen werden die finanzielle Unterstützung für ukrainische Geflüchtete in Deutschland verändern. Ab dem kommenden Jahr haben Personen, die nach dem 1. April 2025 ankommen, keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Die Änderungen haben zudem eine Debatte ausgelöst, nachdem ein Politiker umstrittene Aussagen über Reiseerlaubnisse für Leistungsbezieher getroffen hatte.

Ein kürzlich von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, in den sozialen Medien verbreiteter Beitrag deutete an, ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz könnten bis zu sechs Monate im Ausland bleiben und dennoch weiterhin Leistungen erhalten. Diese Behauptung wurde inzwischen von offiziellen Stellen widerlegt.

Nach geltendem deutschem Sozialrecht dürfen Ukrainer mit vorübergehendem Schutz für kurze Zeit in ihr Heimatland reisen, ohne ihre Ansprüche auf Leistungen zu verlieren. Das Jobcenter kann Reisen von bis zu drei Wochen pro Jahr genehmigen, während derer die Bürgergeld-Zahlungen weiterlaufen. Bei längeren Abwesenheiten gelten strengere Regeln: Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ist maximal ein Monat erlaubt, bevor die Leistungen ausgesetzt werden.

Frohnmaiers Beitrag behauptete jedoch, Leistungsbezieher könnten bis zu sechs Monate im Ausland bleiben und trotzdem weiterhin Unterstützung erhalten. Dies löste Kritik aus, da Jobcenter Zahlungen nicht für derart lange Zeiträume fortsetzen. Beamte stellten klar, dass Bürgergeld in der Regel bereits nach drei Wochen Abwesenheit ruht.

Weitere Änderungen stehen bevor: Ab dem 1. April 2025 haben neu ankommende ukrainische Geflüchtete überhaupt keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Stattdessen müssen sie ab dem 1. Juli 2026 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, das niedrigere Zahlungen vorsieht.

Die aktualisierten Regelungen bedeuten, dass künftig weniger Ukrainer Bürgergeld erhalten werden. Wer bereits Leistungen bezieht, darf zwar weiterhin kurzfristig verreisen – allerdings nur unter strengen Auflagen. Die Behauptung, längere Abwesenheiten seien ohne finanzielle Konsequenzen möglich, wurde von offiziellen Stellen zurückgewiesen.

Quelle