Rastatt führt 2026 strengere Hundesteuer mit klaren Fristen ein
Dietlind Grein GrothRastatt führt 2026 strengere Hundesteuer mit klaren Fristen ein
Neue Hundesteuerregeln in Rastatt ab 2026: Was Hundehalter beachten müssen
Die Stadt Rastatt hat klare Fristen und Anforderungen für Hundehalter festgelegt, um sicherzustellen, dass alle Hunde über drei Monate alt ordnungsgemäß erfasst und besteuert werden. Wer die neuen Vorschriften nicht einhält, muss mit Strafen rechnen.
Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen alle Hunde in Rastatt, die älter als drei Monate sind, der Hundesteuer. Besitzer müssen ihre Tiere innerhalb eines Monats nach dem Erwerb oder beim Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Registrierung erfolgt beim Steuerbürgerservice (Herrenstraße 15, Raum 1.04) – persönlich oder unter der Telefonnummer +49 7222 972-3232.
Wer seinen Hund bereits 2025 angemeldet und die Steuer entrichtet hat, muss dies für 2026 nicht erneut tun. Die bestehende Steuerplakette bleibt für das kommende Jahr gültig. Änderungen im Besitzverhältnis – etwa beim Verkauf eines Hundes – müssen jedoch unverzüglich gemeldet werden, damit die Daten des neuen Halters erfasst werden können.
Für Besitzer mehrerer Hunde fallen höhere Gebühren an: Pro zusätzliches Tier wird ein Standardbetrag von 192 Euro fällig, bei als gefährlich eingestuften Rassen beträgt die Abgabe 1.152 Euro pro weiterem Hund. Zudem müssen alle steuerpflichtigen Hunde stets eine gut sichtbare, aktuelle Steuerplakette tragen. Scheidet ein Hund während des Steuerjahres aus dem Besitz aus, ist dies innerhalb eines Monats zu melden – die Plakette muss zurückgegeben werden, um weitere Kosten zu vermeiden.
Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass ab 2026 alle Hunde in Rastatt erfasst und korrekt besteuert werden. Halter sind verpflichtet, ihre Tiere fristgerecht anzumelden, Änderungen umgehend zu melden und die vorgeschriebene Plakette sichtbar anzubringen. Bei Nichteinhaltung drohen zusätzliche Gebühren oder rechtliche Konsequenzen.