21 December 2025, 23:39

Recht des Parlaments auf Nachfrage blockiert? AfD-Prozess scheitert in Karlsruhe

Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

Recht des Parlaments auf Nachfrage blockiert? AfD-Prozess scheitert in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht blockiert Anfragerecht des Parlaments? AfD-Klage scheitert in Karlsruhe

Teaser: Das Bundesverfassungsgericht weist die Organklage eines AfD-Abgeordneten ab. Er wollte wissen, ob das Auswärtige Amt ein Visum für einen gefälschten Pass ausgestellt hatte. Die Richter sahen keine ausreichende Begründung.

25. November 2025, 13:13 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter zurückgewiesen, der vorwarf, die Bundesregierung verschleiere die angebliche Ausstellung von Visa auf Basis gefälschter afghanischer Pässe. Keuter hatte geltend gemacht, die Regierung habe nicht offenlegt, ob die damalige Außenministerin Annalena Baerbock von einer entsprechenden Weisung gewusst habe. Das Gericht urteilte, seine Vorwürfe seien nicht hinreichend belegt und es liege kein Verstoß gegen seine Rechte vor.

Im Mittelpunkt von Keuters Klage stand die Forderung nach Transparenz über eine angebliche Anweisung, Visa trotz gefälschter Pässe zu erteilen. Er wollte die Regierung zwingen, zu klären, ob Baerbock von dieser Praxis Kenntnis hatte. Die Bundesregierung verwies hingegen auf bereits vorgelegte Unterlagen, die Keuter im Verfahren nicht vorbrachte.

Das Gericht betonte, Keuter habe die Lücke zwischen seinen Behauptungen und der Stellungnahme der Regierung nicht geschlossen. Zudem habe er nicht dargelegt, inwiefern seine Rechte verletzt worden seien. Die Richter forderten ihn auf, konkret zu benennen, welche Informationen fehlten und warum die Antwort der Regierung rechtswidrig sein könnte – doch dazu lieferte er keine Angaben. Laut Regierung wurden niemals Visa für gefälschte Reisedokumente ausgestellt. Beamte erklärten, ein Pass mit Fälschungsmerkmalen sei rechtlich ungültig und könne keine Visumserteilung begründen. Zudem handele es sich bei der in der Debatte erwähnten E-Mail um einen Einzelfall von Familienzusammenführung, der durch einen gerichtlichen Vergleich geregelt wurde.

Mit der Abweisung der Klage bleiben Keuters Vorwürfe unbelegt. Die Regierung hält daran fest, dass es keine Weisung gab, Visa für gefälschte Pässe zu erteilen. Ohne Beweise oder einen klaren Rechtsverstoß wurde die Beschwerde endgültig abgewiesen.