Sieben Jahre Haft für Totschlag an der eigenen Mutter in Rottweil
Dietlind Grein GrothSieben Jahre Jugendhaft wegen Totschlags an der eigenen Mutter in Baden-Württemberg - Sieben Jahre Haft für Totschlag an der eigenen Mutter in Rottweil
Ein Mann ist vom Landgericht Schramberg wegen der Tötung seiner Mutter in Rottweil zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und wies damit den Vorwurf des Mordes durch die Staatsanwaltschaft zurück. Der Fall dreht sich um einen gewaltsamen Streit, der mit dem Tod der Frau endete.
Der Angeklagte hatte seine Mutter während einer Auseinandersetzung mit einem Werkzeug angegriffen und sie mehrfach geschlagen, wodurch sie tödliche Verletzungen erlitt. Nach der Tat brachte er ihren Leichnam in eine Dachbox und transportierte ihn später in den Keller.
Die Ermittler entdeckten die Überreste der Frau am folgenden Tag. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine erschwerenden Umstände vorlagen, die eine Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt hätten. Stattdessen stuften die Richter die Tat als Totschlag ein, was zu einer siebenjährigen Haftstrafe führte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe von neun Jahren und drei Monaten gefordert und auf Mord plädiert. Die Verteidigung hingegen beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags, ohne eine konkrete Strafhöhe vorzuschlagen. Der Angeklagte war zudem Ende 2023 wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verurteilt worden.
Mit dem Urteil steht die siebenjährige Haftstrafe für den Mann fest. Öffentliche Recherchen ergaben keine passenden Treffer zu dem Fall, da die Ergebnisse von anderen regionalen Verfahren überlagert wurden. Das Urteil beendet die juristische Aufarbeitung des Tötungsdelikts von 2023 in Rottweil.