03 March 2026, 23:51

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen AfD-Politiker Eisenhut ein – trotz umstrittener Äußerungen

Ein schwarzer Hintergrund mit fetter weißer Schrift, die den Satz 'Es gibt keinen Platz in Amerika für Hass' zitiert - ein Zitat von Präsident Joe Biden.

Ermittlungen gegen AfD-Politiker Eisenhut wegen Hassrede-Ermutigung eingestellt - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen AfD-Politiker Eisenhut ein – trotz umstrittener Äußerungen

Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellt Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut ein

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten Bernhard Eisenhut von der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) eingestellt. Gegenstand der Untersuchungen waren Vorwürfe der Volksverhetzung nach umstrittenen Äußerungen, die Eisenhut im Oktober 2025 bei einer AfD-Veranstaltung getätigt hatte. Die Behörden kamen schließlich zu dem Schluss, dass seine Aussagen keine Straftat darstellten.

Eisenhuts Aussage, die er Anfang Oktober 2025 traf, bezog sich auf Geflüchtete mit den Worten: "Die wunderbaren Fachkräfte, die wir jetzt hier haben – nun, das wird nichts. Die sind eigentlich nur in Messerstechereien und Vergewaltigungen begabt." Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob diese Formulierung als Volksverhetzung zu werten sei, gelangte jedoch zu dem Ergebnis, dass sie sich im Rahmen der politischen Debatte bewege.

Obwohl die Bemerkung als überzogen angesehen werden könne, stuften die Ermittler sie als von der Meinungsfreiheit gedeckt ein. Sie verwiesen darauf, dass ein objektiver Beobachter die Aussage möglicherweise als Bezug auf frühere Gewalttaten einzelner Geflüchteter interpretieren könnte – und nicht als pauschalen Angriff auf alle Schutzsuchenden. Allerdings ließ sich der genaue Kontext von Eisenhuts Worten nicht zweifelsfrei klären.

Es gibt keine öffentlichen Aufzeichnungen darüber, wie viele ähnliche Ermittlungsverfahren gegen AfD-Bundestags- oder Landtagsabgeordnete wegen angeblicher Hetze oder diskriminierender Äußerungen in den letzten fünf Jahren eingeleitet wurden. Die Einstellung des Falls basiert auf der juristischen Abgrenzung zwischen provokativer Rhetorik und strafbarer Handlung.

Mit der Einstellung des Verfahrens bleibt Eisenhut rechtlich ohne Konsequenzen für seine Aussagen. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass seine Äußerungen trotz der Kontroverse die Schwelle zur Strafverfolgung nicht erreichten. Das Urteil unterstreicht die schwierige Balance zwischen freier Meinungsäußerung und den gesetzlichen Grenzen bei Hassrede.