Steuererleichterungen 2026: Wie der GdB digitale Vorteile für Menschen mit Behinderung bringt
Hiltraud HamannSteuererleichterungen 2026: Wie der GdB digitale Vorteile für Menschen mit Behinderung bringt
Deutschland gewährt Menschen mit Behinderungen Steuererleichterungen, die vom Grad der Behinderung (GdB) abhängen. Schon ein GdB von 20 berechtigt zu einem jährlichen Pauschbetrag. Höhere GdB-Stufen erschließen zusätzliche Leistungen, darunter Fahrtkostenzuschüsse und Pflegegeld für Betreuungspersonen.
Ab 2026 läuft das Verfahren vollständig digital ab und erfordert eine elektronische Bestätigung durch die Versorgungsämter.
Personen mit einem GdB von mindestens 20 können den Behinderten-Pauschbetrag beantragen – einen festen Steuerfreibetrag für behinderungsbedingte Aufwendungen. Bei einem GdB von 20 beträgt der aktuelle Pauschbetrag 384 Euro pro Jahr, wie die Steuerbehörden in Baden-Württemberg bestätigen. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, ohne dass Einzelbelege vorgelegt werden müssen.
Um die Leistung zu erhalten, müssen Steuerzahler:innen ihren Behinderungsgrad in der jährlichen Steuererklärung unter außergewöhnlichen Belastungen angeben. Zudem ist ein amtlicher Nachweis erforderlich, etwa ein Schwerbehindertenausweis oder ein Bescheid über den GdB. Der GdB ist dabei unabhängig vom Pflegegrad, der im Rahmen der Pflegeversicherung gilt – beide Systeme beeinflussen sich nicht gegenseitig.
Ab einem GdB von 50 gilt eine Behinderung als schwer, was weitere Unterstützungsleistungen mit sich bringt. Fahrtkostenzuschüsse gibt es jedoch erst ab einem GdB von 70 oder 80, abhängig von den Mobilitätseinschränkungen. Angehörige, die Pflegeleistungen erbringen, können zudem einen Pflege-Pauschbetrag erhalten – allerdings nur, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat.
Ab 2026 wird der Behinderten-Pauschbetrag digital abgewickelt. Die Versorgungsämter übermitteln die notwendigen Daten elektronisch, was den Antragsprozess für Steuerzahler:innen beschleunigen soll.
Die Steuervergünstigungen erleichtern die finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, da feste Pauschalen den bürokratischen Aufwand verringern. Höhere GdB-Werte bringen zusätzliche Hilfen mit sich, etwa Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Leistungen für Pflegepersonen. Die Umstellung auf digitale Abwicklung ab 2026 zielt darauf ab, Anträge schneller und effizienter zu bearbeiten.