27 January 2026, 00:18

Streit um umstrittenen Speedtest für Grundschüler in Baden-Württemberg geht weiter

Eine Gravur, die eine Gruppe von Menschen zeigt, die um einen Tisch in einem Raum sitzen, einige halten Papiere mit der Inschrift "Die Aufhebung des Test Act" unten.

VGH kritisiert Leitlinien für potenziellen Test als unklar - Streit um umstrittenen Speedtest für Grundschüler in Baden-Württemberg geht weiter

Ein möglicher Speedtest für Grundschüler in Baden-Württemberg wird am 24. Februar 2026 wieder stattfinden, ein zweiter Termin ist für den 3. März 2026 vorgesehen. Die Prüfung, die an ausgewählten Gymnasien durchgeführt wird, ist umstritten und steht sowohl rechtlich als auch öffentlich in der Kritik.

Der Test wurde erstmals im Februar als Teil eines strengeren Grundschulempfehlungssystems eingeführt. Er richtet sich an Viertklässler und ist einer von drei entscheidenden Faktoren für die weitere Schullaufbahn. Die beiden anderen Kriterien sind die Einschätzung der Lehrkraft und der Wunsch der Eltern. Stimmen zwei dieser drei Elemente überein, wird die Entscheidung verbindlich.

Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat wiederholt die rechtliche Grundlage des Tests infrage gestellt. In früheren Urteilen wies das Gericht auf Lücken im Schulgesetz und in der Aufnahmeverordnung hin, da beide Dokumente keine klaren Mindestanforderungen definieren. Zudem bezweifelte es, ob die Bestehensnote ausreichend in den Vorschriften verankert ist. Das Kultusministerium verteidigt den Test und betont, dass er sicherstelle, dass Schüler die notwendigen Standards für den Gymnasialbesuch erfüllen. Das Gericht bleibt jedoch skeptisch, ob die Richtlinien des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) eine verlässliche Bestehensgrenze festlegen können. Das IBBW entwickelt den Test, der dann an Gymnasien durchgeführt und von Lehrkräften bewertet wird. Kritiker monieren, dass fehlende präzise Kriterien zu Uneinheitlichkeiten bei der Bewertung führen könnten. Trotz der Bedenken bleibt der Test für das nächste Jahr geplant, und die Schulen bereiten sich auf die Umsetzung vor.

Der Test im Februar 2026 wird wie vorgesehen stattfinden, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte dagegen unternommen werden. Die Schulen werden weiterhin das dreigliedrige Empfehlungssystem anwenden, das Lehrereinschätzung, Testergebnisse und Elternwunsch kombiniert. Das Ergebnis entscheidet, welche Schüler auf das Gymnasium wechseln – doch Fragen zur Fairness und Transparenz bleiben bestehen.