Streit um Wolfstötung im Schwarzwald: Sicherheit oder Überreaktion?
Angelo BriemerKretschmann verärgert: Der Wolf weiß nichts von der Wahlkampagne - Streit um Wolfstötung im Schwarzwald: Sicherheit oder Überreaktion?
Die umstrittene Entscheidung, einen männlichen Wolf im Nördlichen Schwarzwald zu töten, hat landesweit für Aufsehen und Widerspruch gesorgt. Die Behörden begründen die Maßnahme damit, dass das Tier durch wiederholte Annäherungen an Menschen eine direkte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.
Der Wolf, der sich in der Nähe des Hornisgrinde aufhält, soll nach Einschätzung der zuständigen Stellen getötet werden, nachdem er mehrfach ungewöhnliches Verhalten gezeigt habe – etwa durch mehrfaches Aufsuchen von Menschen. Die Vorfälle fallen in die Paarungszeit der Wölfe, in der Begegnungen mit Menschen und Hunden generell häufiger vorkommen.
In den vergangenen fünf Jahren wurden in Baden-Württemberg zwölf Wölfe als "Problemtiere" eingestuft. Die Kriterien für eine Entnahme umfassen unter anderem wiederholte Angriffe auf Nutztiere, sofern keine ausreichenden Schutzvorkehrungen getroffen wurden. Im Vergleich dazu gelten in Bayern strengere Regeln: Dort kommt eine Tötung nur infrage, wenn die öffentliche Sicherheit konkret bedroht ist. Brandenburg hingegen setzt die Hürden niedriger an – hier können bereits geringere Schäden zu solchen Maßnahmen führen.
Gegner der Tötung haben beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage eingereicht; ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigte die Entscheidung und wies Vorwürfe zurück, sie sei politisch motiviert. Der Wolf "interessiere sich nicht für Wahlkämpfe", betonte Kretschmann und stellte klar, dass allein Sicherheitsbedenken ausschlaggebend seien.
Kritiker bleiben jedoch skeptisch und fordern, tödliche Eingriffe nur als letztes Mittel einzusetzen. Die Debatte hat sich zugespitzt, da Naturschützer und Anwohner mit den Behörden über den richtigen Umgang mit der Rückkehr der Wölfe streiten.
Die anstehende Gerichtsentscheidung wird darüber befinden, ob die Tötung vollzogen wird. Sollte sie genehmigt werden, wäre dies der erste derartige Fall in der Region unter diesen spezifischen Umständen. Das Ergebnis könnte zudem prägend für den künftigen Umgang mit Konflikten zwischen Wölfen und Menschen in Baden-Württemberg sein.