US-Diplomatin kritisiert Ermittlungen gegen Rentner wegen "Pinocchio"-Kommentar über Merz
Hiltraud HamannUS-Diplomatin kritisiert Ermittlungen gegen Rentner wegen "Pinocchio"-Kommentar über Merz
Ein hochrangiger US-Diplomat hat deutsche Behörden für die Ermittlungen gegen einen Rentner kritisiert, der Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" bezeichnet hatte. Im Mittelpunkt des Falls steht Paragraph 188 des deutschen Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen politische Amtsträger unter Strafe stellt. Der Vorfall hat die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit im Land neu entfacht.
Der Rentner aus Heilbronn hatte den Kommentar auf der Facebook-Seite der örtlichen Polizei während eines Besuchs von Merz gepostet. Die Beamten leiteten die Äußerung an die Staatsanwaltschaft weiter, die daraufhin ein Verfahren nach dem umstrittenen Gesetz einleitete.
Die Ermittlungen begannen, nachdem der 72-jährige Rentner unter einem Facebook-Post der Heilbronner Polizei über Merz' Besuch einen Kommentar hinterlassen hatte. Darin nannte er den Kanzler "Pinocchio" und fügte ein Emoji mit einer langen Nase hinzu. Die Polizei wertete die Bemerkung als möglichen Verstoß gegen Paragraph 188, der für die Beleidigung von Amtsträgern Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht.
Die US-Diplomatin Sarah Rogers verurteilte die Ermittlungen als überzogen. Sie verglich sie mit "Majestätsbeleidigung", einem historischen Straftatbestand der Beleidigung eines Monarchen, und argumentierte, dies stelle einen unzulässigen Machtmissbrauch des Staates dar. Ihre Äußerungen fallen in eine Phase, in der die Trump-Administration Europa unter Druck setzt, die Regeln zur Inhaltsmoderation zu lockern, da diese angeblich mit amerikanischen Werten der Meinungsfreiheit kollidieren.
Paragraph 188 ist in Deutschland seit Langem umstritten. 2024 durchsuchte die Polizei die Wohnung eines weiteren Rentners, der einen Minister als "Idioten" bezeichnet hatte. Die rechtspopulistische AfD versuchte im Januar 2025, das Gesetz abzuschaffen, doch der Bundestag lehnte den Antrag ab.
Auf dem 38. Parteitag der CDU im Februar in Stuttgart schlugen Delegierte vor, den Schutz für lokale Politiker zu verstärken, indem sie denselben Paragrafen überarbeiten wollten. Unklar bleibt jedoch, wie eine breitere öffentliche Debatte oder konkurrierende Reformvorschläge aussehen könnten.
Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und dem rechtlichen Schutz öffentlicher Persönlichkeiten in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft wird nun entscheiden, ob sie Anklage nach Paragraph 188 erhebt. Unterdessen bleiben die politischen Gräben über die Zukunft des Gesetzes bestehen – mit Forderungen sowohl nach seiner Abschaffung als auch nach seiner Ausweitung.