US-Gerichtshammer beschränkt Klagemöglichkeiten gegen ausländische Konzerne wie Daimler
Angelo BriemerUS-Gerichtshammer beschränkt Klagemöglichkeiten gegen ausländische Konzerne wie Daimler
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in dem richtungsweisenden Fall Daimler AG gegen Bauman ein Grundsatzurteil gefällt, das die Möglichkeiten einschränkt, ausländische Unternehmen vor US-amerikanischen Gerichten zu verklagen. Die Entscheidung blockiert eine Klage argentinischer Bürger, die dem deutschen Automobilhersteller Menschenrechtsverletzungen in Argentinien vorwarfen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Daimlers geschäftliche Verbindungen zu Kalifornien stark genug waren, um dort einen Prozess über Handlungen zu führen, die in keinem Zusammenhang mit dem Bundesstaat standen.
Die Klage war von 22 argentinischen Klägern in Kalifornien gegen die Daimler AG eingereicht worden. Sie warfen dem Konzern vor, während der Militärdiktatur in Argentinien in den 1970er- und 1980er-Jahren an Menschenrechtsverbrechen mitgewirkt zu haben. Der Fall drehte sich darum, ob Daimlers Vertrieb und Geschäftsaktivitäten in Kalifornien – einschließlich der Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA – ausreichten, um eine allgemeine gerichtliche Zuständigkeit (general personal jurisdiction) zu begründen.
Das Oberste Gericht entschied einstimmig, dass allein erhebliche Umsätze in einem Bundesstaat diese Hürde nicht erfüllen. Damit ein Unternehmen für Klagen belangt werden kann, die in keinem Zusammenhang mit dem Gerichtsstand stehen, müssen seine Verbindungen so umfassend sein, dass es dort "praktisch zu Hause" ist. In der Regel trifft dies nur auf den Gründungsort oder den Hauptgeschäftssitz eines Unternehmens zu.
Die Entscheidung hebt ein Urteil einer unteren Instanz auf und beendet damit effektiv den Prozess der Kläger in Kalifornien. Gleichzeitig setzt sie strengere Maßstäbe für künftige Klagen gegen internationale Konzerne vor US-Gerichten. Vor diesem Urteil sahen sich Dutzende globaler Unternehmen – darunter Volkswagen, Nestlé und Shell – mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert, oft gestützt auf dünne Bezüge zu einem Bundesstaat und Gesetze wie den Alien Tort Statute.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Urteil ausländische Firmen davor schützt, wegen Streitigkeiten ohne direkten Bezug zur Gerichtsbarkeit vor Gerichte in den gesamten USA gezogen zu werden. Bisher stützten sich Kläger häufig auf Argumente wie "Inlandskontakte" oder "Beihilfe" nach dem Torture Victim Protection Reauthorization Act, um Beschränkungen für extraterritoriale Klagen zu umgehen.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stellt klar, dass multinationale Konzerne nicht in jedem Bundesstaat verklagt werden können, in dem sie geschäftlich aktiv sind. Stattdessen müssen Klagen einen direkten Bezug zu den Hauptstandorten des Unternehmens aufweisen. Erwartet wird, dass das Urteil die Zahl ausländisch bezogener Fälle vor US-Bundesgerichten verringert, die auf weit gefasste Zuständigkeitsansprüche gestützt werden.