Zollamt Ulm geht 2025 mit harter Hand gegen illegale Beschäftigung vor
Sylke SchmiedtZollamt Ulm geht 2025 mit harter Hand gegen illegale Beschäftigung vor
Das Zollamt Ulm hat 2025 seine Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung verschärft – mit strengeren Kontrollen und mehr rechtlichen Konsequenzen. Ermittler deckten flächendeckenden Betrug in mehreren Branchen auf und setzten Bußgelder, Haftstrafen sowie die Rückforderung veruntreuter Gelder durch. Im Visier standen unter anderem gefälschte Rechnungen im Baugewerbe und Lohnbetrug in der Gastronomie.
Besonderes Augenmerk legte das Zollamt Ulm auf vier Standorte: Ulm, Aalen, Pfullingen und Friedrichshafen. Die dortige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führte zwar 2025 weniger Kontrollen durch, leitete dafür aber deutlich mehr Verfahren ein. Insgesamt wurden 1.516 Ordnungswidrigkeiten- und 2.504 Strafverfahren eingeleitet, die zu Verwaltungsstrafen in Höhe von 2,36 Millionen Euro und strafrechtlichen Sanktionen von 971.000 Euro führten.
In der Gastronomie brachten die Ermittler Abweichungen zwischen gemeldeten Beschäftigtenzahlen und tatsächlichen Lohnunterlagen ans Licht. Durch Datenabgleiche konnten sie Haftstrafen gegen Arbeitgeber durchsetzen, die Sozialabgaben hinterzogen. Der geschätzte Schaden für die Sozialkassen durch solche Machenschaften belief sich 2025 auf 25,7 Millionen Euro.
Die Bauwirtschaft geriet wegen Scheinsubunternehmertums und gefälschter Rechnungen in den Fokus. Zwar liegen keine genauen Zahlen zu vorgetäuschter Selbstständigkeit vor, doch Gerichte bestraften Firmen, die Briefkastenfirmen nutzten, um Schwarzarbeit zu verschleiern. In der Sicherheitsbranche wurde ein Geschäftsführer verurteilt, der über Strohmänner Scheinfirmen gründete und Löhne falsch deklarierte.
Zudem befassten sich die Gerichte mit 49 Fällen illegaler Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen. Die Bußgelder summierten sich hier auf 107.650 Euro, wobei Einzelstrafen bis zu 7.000 Euro für kurze Zeiträume undeclarierter Arbeit verhängt wurden. Insgesamt führte die verschärfte Gangart zu 74 Jahren Haftstrafen in allen Branchen.
Die konsequentere Vorgehensweise des Zollamts Ulm im Jahr 2025 führte zu mehr Verurteilungen und höheren Strafen. Betroffene Unternehmen aus Gastronomie, Baugewerbe und Sicherheitsbranche mussten mit Geldstrafen, Haft und Nachzahlungen rechnen. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Millionenbeträge an zurückerstatteten Geldern sowie eine spürbare Entlastung der Sozialkassen durch reduzierten Betrug.