11 January 2026, 16:24

Zürich und Baden-Württemberg reformieren Polizeigesetze für das digitale Zeitalter

Ein weißer Polizeiwagen ist im Vordergrund geparkt, mit mehreren Fahrzeugen, die sich dahinter auf der Straße bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten, in einer ländlichen Umgebung.

Zürich und Baden-Württemberg reformieren Polizeigesetze für das digitale Zeitalter

Zwei deutschsprachige Regionen haben ihre Polizeigesetze aktualisiert, um den modernen digitalen Herausforderungen gerecht zu werden. Am Montag, dem 12. November 2025, verabschiedeten sowohl der Kanton Zürich als auch Baden-Württemberg überarbeitete Gesetzestexte. Die neuen Regelungen erweitern die Befugnisse der Polizei in den Bereichen Datenanalyse und Notfalltechnologie.

In Zürich führt das überarbeitete Polizeigesetz zentrale Neuerungen für die digitale Polizeiarbeit ein. Eine wichtige Änderung ermöglicht den Behörden die Nutzung von fortgeschrittener Mobilfunkortung (AML-Technologie), um hilfsbedürftige Personen in Notfällen schneller zu lokalisieren. Zudem schafft das Gesetz eine rechtliche Grundlage für präventive Datenanalysen über die plattformübergreifende Forschungs- und Analyseplattform (VeRA). Eine Experimentierklausel erlaubt es der Polizei darüber hinaus, künstliche Intelligenz (KI) eigenständig für die Entwicklung von IT-Lösungen einzusetzen.

Unterdessen verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg am selben Tag ein eigenes neues Polizeigesetz. Die Reform stattet die Polizei mit modernisierten Befugnissen für das digitale Zeitalter aus. Ein zentraler Bestandteil ist die rechtliche Verankerung automatisierter Datenanalysen, die darauf abzielen, schwere Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern.

Die überarbeiteten Gesetze in beiden Regionen markieren einen Wandel hin zu einer technologischer geprägten Polizeiarbeit. Während Zürich den Fokus auf die Ortung von Schutzbedürftigen und den Einsatz von KI in der IT-Entwicklung legt, setzt Baden-Württemberg auf die Verbrechensprävention durch automatisierte Systeme. Beide Regelwerke treten mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in Kraft.