19 December 2025, 13:07

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Bäume in der Nähe eines historischen Gebäudes mit einer Brücke.

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Zweite Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt

Teaser: Die Regierungspräsidium Freiburg hat eine wichtige rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Eine Planänderungsentscheidung bestätigte, dass die Umweltauswirkungen des Projekts dem Bau nicht entgegenstehen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die geplante Brücke soll zwischen Unadingen, einem Ortsteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen entstehen.

Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 15:30 Uhr

Schlagwörter: Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten

Artikeltext: Die Pläne für eine zweite Brücke über das Gauchachtal haben einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht: Der Regierungspräsidium Freiburg hat den Bau genehmigt. Das Projekt, das Teil der B31-Trasse zwischen Unadingen und Döggingen ist, war jahrzehntelang verzögert worden, hat nun aber eine zentrale rechtliche Hürde überwunden. Dennoch könnte die Entscheidung noch gerichtlich angefochten werden.

Die Ortsumgehung Döggingen war zwar bereits 1991 genehmigt und 2002 fertiggestellt worden, doch die zweite Gauchachtalbrücke wurde nie gebaut. Rechtliche Streitigkeiten blockierten das Vorhaben – bis jetzt.

Eine Umweltprüfung wurde notwendig, nachdem der Verkehrclub Deutschland (VCD) Klage eingereicht hatte. Die Behörden führten eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durch, einschließlich Artenschutzgutachten und Klimafolgenanalysen. Die Ergebnisse bestätigten, dass das Projekt ohne unzumutbare ökologische Schäden umgesetzt werden kann. Trotz der Genehmigung ist der Beschluss jedoch noch nicht endgültig. Der VCD oder andere Gruppen könnten noch Rechtsmittel einlegen, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Sollten keine weiteren Klagen folgen, wird das Regierungspräsidium das 2022 unterbrochene Vergabeverfahren wieder aufnehmen. Die Projektunterlagen bleiben auf der Website der Behörde öffentlich einsehbar. Ein konkreter Baubeginn steht noch nicht fest.

Die Genehmigung der Brücke markiert zwar einen Fortschritt nach Jahren der Verzögerung, doch die rechtliche Unsicherheit bleibt bestehen. Werden keine weiteren Klagen eingereicht, wird das Regierungspräsidium mit der Vergabe von Bauaufträgen fortfahren. Der Zeitplan des Projekts hängt davon ab, ob es zu weiteren rechtlichen Herausforderungen kommt.