100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögertes Löschen falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe
Hiltraud Hamann100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögertes Löschen falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen in Gaza eingesetzten Soldaten nicht gelöscht hatte. Die Beiträge, in denen er fälschlich als Kriegsverbrecher bezeichnet wurde, blieben mehr als zwei Wochen online – obwohl ein Löschbefehl bereits im März 2026 ergangen war.
Der Fall nahm seinen Anfang, als Anfang 2026 auf Facebook falsche Behauptungen über den Soldaten auftauchten. Dabei wurden sein vollständiger Name und ein Foto zusammen mit den Vorwürfen wegen Kriegsverbrechen veröffentlicht. Am 23. März 2026 ordnete die Pressestrafkammer des Landgerichts Frankfurt an, die Inhalte umgehend zu entfernen.
Meta kam dieser Anordnung jedoch nicht nach. Die Beiträge blieben bis zum 8. und 10. April 2026 – also 15 bis 17 Tage später – abrufbar. Das Unternehmen begründete die Verzögerung mit Sprachbarrieren, doch das Gericht wies diese Erklärung als unzureichend zurück.
In seinem Urteil vom 28. Mai 2026 (Aktenzeichen: 2-03 O 128/26) bewertete das Gericht die Verzögerung als besonders schwerwiegend. Die falschen Anschuldigungen hatten dem Ruf des Soldaten bereits erheblichen Schaden zugefügt, und Metas Untätigkeit verschärfte die Situation zusätzlich. Die Richter wiesen zudem auf systematische Versäumnisse des Unternehmens beim Umgang mit rechtswidrigen Inhalten hin und begründeten damit die hohe Strafe.
Meta hat nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde vorzugehen.
Die Strafe in Höhe von 100.000 Euro spiegelt die Auffassung des Gerichts wider, dass Metas Untätigkeit schwerwiegende Folgen hatte. Das Urteil unterstreicht die Verantwortung von Plattformen, schädliche Inhalte zügig zu entfernen. Die Klage des Soldaten führte zwar zu dem Bußgeld, doch der Fall könnte noch nicht abgeschlossen sein, falls Meta Berufung einlegt.






