21-Jähriger in Freiburg wegen Einbruch, Diebstahl und Körperverletzung angeklagt
Dietlind Grein Groth21-Jähriger in Freiburg wegen Einbruch, Diebstahl und Körperverletzung angeklagt
Am 13. Mai 2026 muss sich ein 21-jähriger Marokkaner vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Der Angeklagte sieht sich Vorwürfen wegen Einbruchdiebstahls, Diebstahls und schwerer Körperverletzung nach einer Reihe mutmaßlicher Vorfälle im November 2025 ausgesetzt. Bis zum Prozessbeginn bleibt er in Untersuchungshaft, während das Gericht die Beweislage prüft.
Der erste angebliche Vorfall ereignete sich am 10. November 2025. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, ein E-Bike im Wert von etwa 2.000 Euro aus einer Tiefgarage in Merzhausen gestohlen zu haben.
Eine Woche später, am 17. November 2025, soll er am Freiburger Hauptbahnhof einen Mann ohne Vorwarnung angegriffen haben. Augenzeugen zufolge schlug und trat der Angeklagte wiederholt auf das Opfer ein, das dabei schwere Verletzungen erlitt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem vor, noch in derselben Nacht wie der E-Bike-Diebstahl durch ein offenes Badezimmerfenster in eine Wohnung eingedrungen zu sein. Dort habe er eine Jacke entwendet, bevor er den Tatort verließ.
Die Verhandlung beginnt um 9:00 Uhr. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Anklagepunkte durch Beweise gestützt werden. Unmittelbar nach Prozessbeginn ist kein Urteil zu erwarten.
Der Angeklagte muss sich wegen mehrerer Straftaten vor Gericht verantworten, darunter Gewaltdelikte, Diebstahl und widerrechtliches Eindringen in eine Privatwohnung. Über Schuld oder Unschuld wird nach weitergehender Beweisaufnahme entschieden.






