A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über Zukunft des Projekts
Sylke SchmiedtA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über Zukunft des Projekts
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert
Eine entscheidende Gerichtsentscheidung wird für Dienstag erwartet, die darüber befinden könnte, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können.
Das Projekt A39 soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor es an die A7 anbindet. Im südlichen Abschnitt wird die Strecke von Wolfsburg bis nach Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn verlaufen. Zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ist zudem der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor vorgesehen.
Rechtliche Klagen haben das Vorhaben jedoch verzögert. 2019 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt ein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat darüber noch nicht abschließend entschieden. Zunächst hatte ein unteres Gericht dem Kläger recht gegeben, woraufhin im Dezember 2020 eine Ergänzung und ein Nachverfahren eingeleitet wurden. Der BUND legte 2024 erneut Klage ein; die mündliche Verhandlung wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verschoben. Laut Autobahn GmbH ist der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit nicht vollziehbar, bis das Gericht endgültig entschieden hat.
Das anstehende Urteil könnte den Weg für den Baubeginn freimachen – oder das Projekt weiter verzögern. Bei einer Genehmigung könnten die Arbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn starten. Die Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den geplanten Rasthof Tappenbecker Moor haben.






