06 February 2026, 22:31

Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden an Sonntagen – doch keiner nutzt die Chance

Eine Gruppe von Menschen steht auf einer Straße und hält ein "Green Friday Statt Black Friday"-Schild und Schirme, mit Gebäuden, Bäumen, Polen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden an Sonntagen – doch keiner nutzt die Chance

Neues Gesetz in Baden-Württemberg erlaubt vollautomatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen

In Baden-Württemberg dürfen seit Kurzem vollautomatisierte Geschäfte auch sonn- und feiertags öffnen. Die Regelung gilt für Läden mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern – vorausgesetzt, sie kommen ohne Personal aus. Doch seit Februar 2026 hat noch kein einziger automatisierter Laden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Neuregelung, die den Betrieb personalfreier Verkaufsstellen an traditionell geschützten Tagen ermöglichen soll, stößt auf scharfe Kritik. Das Bündnis für den freien Sonntag wirft der Landesregierung vor, den besonderen Charakter von Sonn- und Feiertagen zu schwächen und damit gegen das Grundgesetz sowie die Landesverfassung zu verstoßen. Zudem bemängelt das Bündnis, die Vorschriften seien unklar formuliert und entfernten sich vom ursprünglichen Zweck des Ladenschlussgesetzes.

Kritiker, darunter die Gewerkschaft ver.di, warnen, dass große Einzelhändler die neuen Spielregeln bald für sich nutzen könnten. Das Bündnis argumentiert zudem, ein rund um die Uhr verfügbares Warenangebot sei überflüssig, da dieselben Produkte bereits an Werktagen durchgehend erhältlich seien. Ein ständiger Verkaufsbetrieb verwandle Sonntage zudem in ganz normale Wochentage und untergrabe so ihre Funktion als Ruhetag.

Trotz der Kontroversen sieht das Gesetz Ausnahmen für zentrale religiöse Feiertage vor: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtsfeiertag bleiben von der Öffnung ausgenommen. Bisher wurde jedoch noch kein automatisierter Laden nach der neuen Regelung eröffnet – auch gibt es keine Meldungen oder offiziellen Ankündigungen zu geplanten Neueröffnungen.

Das Bündnis für den freien Sonntag kündigte an, nach einer Überprüfungsphase rechtlich gegen das Gesetz vorzugehen. Die Regelung sei nicht hinreichend begründet und gefährde langjährige Schutzbestimmungen für arbeitsfreie Tage. Angesichts der Tatsache, dass bisher keine neuen automatisierten Läden entstanden sind, scheint die unmittelbare Wirkung der Änderung jedoch begrenzt.