Baden-Württemberg setzt Schengen-Grenzkontrollen seit September 2024 fort
Sylke SchmiedtBaden-Württemberg setzt Schengen-Grenzkontrollen seit September 2024 fort
Kontrollen an Binnengrenzen im Schengen-Raum laufen seit September in Baden-Württemberg
Die vorübergehenden Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums begannen im September vergangenen Jahres an den Landesgrenzen Baden-Württembergs. Die Maßnahmen, die vom Bundesinnenministerium angeordnet wurden, erfolgen nun auf Grundlage der aktualisierten Asylrechtsbestimmungen. Die Behörden werden heute, Donnerstag, den 8. Mai 2025, im Rahmen von Medienveranstaltungen über den Einsatz informieren.
Die Bundespolizeidirektion Stuttgart führte die innerstaatlichen Grenzkontrollen am 16. September 2024 ein. Im Fokus stehen dabei die Grenzen des Landes zu Frankreich und der Schweiz. Seit dem 7. Mai 2025 stützen sich die Kontrollen zudem auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Asylgesetzes.
Um die Öffentlichkeit zu informieren, finden am 8. Mai 2025 Presseveranstaltungen statt. Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, ihre Teilnahme per E-Mail an [email protected] zu bestätigen. Für Rückfragen steht die Pressestelle unter der Telefonnummer 07031 2128-1111 oder der gleichen E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Offizielle Zahlen zur Anzahl der eingesetzten Bundespolizisten seit Beginn der Kontrollen liegen bisher nicht vor.
Die Bundespolizei setzt die Überwachung der Grenzen Baden-Württembergs unter den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen fort. Medienvertreter können nach Bestätigung ihrer Teilnahme an den heutigen Briefings teilnehmen. Die Kontaktdaten für Anfragen bleiben über die Stuttgarter Pressestelle verfügbar.






