Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen für Politiker
Hiltraud HamannBaden-Württemberg und Sachsen fordern Reform des umstrittenen Beleidigungsparagraphen für Politiker
Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf eine Reform eines deutschen Gesetzes, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Die beiden Bundesländer wollen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ändern, der wegen übermäßigen Schutzes für Amtsträger in der Kritik steht.
Nach geltendem Recht ermöglicht der Paragraf Staatsanwälten, Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige zu verfolgen. Zudem sieht er höhere Höchststrafen vor als das allgemeine Beleidigungsrecht. Kritiker bemängeln, dass dies Politikern einen unangemessenen Schutz vor öffentlicher Kritik gewährt.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert die vollständige Abschaffung des Straftatbestands. Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt hingegen schlägt eine engere Fassung vor: Das Gesetz solle nur noch für Beleidigungen gegen ehrenamtliche Kommunalpolitiker gelten, etwa Stadträte.
Oppelt ist der Ansicht, dass Spitzenpolitiker robuste Debatten aushalten müssten und keinen automatischen Strafschutz benötigten. Ziel sei es, zu verhindern, dass ehrenamtliche Mandatsträger wegen persönlicher Angriffe ihr Amt niederlegen. Beide Länder sind sich einig, dass eine Reform nötig ist, unterscheiden sich aber im Umfang der geplanten Änderungen.
Die Entscheidung der Landesjustizminister ist rechtlich nicht bindend. Änderungen am Strafgesetzbuch müssten vom Bundestag beschlossen werden. Die geplante Reform zielt darauf ab, den Anwendungsbereich von Paragraf 188 einzuschränken: Während Spitzenpolitiker weniger Schutz erhalten sollen, würden ehrenamtliche Kommunalpolitiker weiterhin vor Hetze geschützt. Die endgültige Fassung hängt von der parlamentarischen Debatte und Abstimmung ab.






