Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen
Angelo BriemerDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen
Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen sollten die Lohnungleichheit bekämpfen, indem Unternehmen verpflichtet werden, geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede offenzulegen. Stand Montag, dem 10. Juni 2026, verstößt das Land damit weiterhin gegen EU-Recht.
Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Nach den neuen Vorschriften müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig Daten zu ihren geschlechtsspezifischen Lohnlücken veröffentlichen. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde als Männer – ein höherer Wert als der EU-Durchschnitt von 11,1 %.
Die Richtlinie räumt Beschäftigten zudem das Recht ein, Informationen über die durchschnittlichen Gehälter für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern. Arbeitgeber müssen künftig in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter angeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren vorherigen Einkünften fragen.
Durch die Verzögerung beginnen die ersten Berichtspflichten in Deutschland nun erst im Juni 2028 statt wie ursprünglich vorgesehen 2027. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass die nationale Umsetzung möglicherweise erst Anfang 2027 erfolgen wird. In der Folge könnte die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland einleiten, da das Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die verpasste Frist setzt Deutschland der Gefahr von EU-Vertragsverletzungsverfahren aus. Ohne die neuen Gesetze sind Unternehmen vorerst nicht verpflichtet, Lohnunterschiede offenzulegen. Auch Beschäftigte müssen länger auf die Transparenzrechte warten, die dazu beitragen sollen, die Lohnungleichheit zu verringern.






