17 April 2026, 02:13

Ehepaar streamt verbotene russische Sender – Razzia wegen EU-Sanktionen

Computerbildschirm mit der Anzeige "Diese verdeckte Website wurde beschlagnahmt" und dem Logo der niederländischen Polizei mit einem blauen Hintergrund und einem weißen Stern.

Ehepaar streamt verbotene russische Sender – Razzia wegen EU-Sanktionen

Ein Ehepaar in Deutschland steht unter Ermittlung, weil es mutmaßlich gegen EU-Sanktionen verstoßen haben soll – durch das Streaming gesperrter russischer Fernsehkanäle. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe leitete eine Razzia, bei der umfangreiche Beweismittel sichergestellt wurden, darunter technische Ausrüstung und 40.000 Euro in bar. Die Behörden gehen davon aus, dass das Paar mit dem illegalen Dienst etwa 120.000 Euro erwirtschaftet hat.

Die Beschuldigten – ein 37-jähriger Deutscher und seine 42-jährige ukrainische Ehefrau – sollen seit Anfang 2022 einen IPTV-Dienst betrieben haben, über den sanktionierte russische Sendergestreamt wurden. Zu den angebotenen Programmen zählten unter anderem Rossija 1 und RT (ehemals Russia Today), die beide nach EU-Vorgaben verboten sind.

Bei der Aktion beschlagnahmten die Ermittler Server, Dokumente und Bargeld, die mit dem Geschäft in Verbindung stehen. Auch die Domain, die die IPTV-Plattform beherbergte, wurde offline genommen. Rechtlich stützt sich der Fall auf Verstöße gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz sowie die EU-Verordnung Nr. 833/2014, die die Verbreitung bestimmter russischer Medien untersagt.

Das Landgericht Karlsruhe hat zur Sicherung der mutmaßlich illegalen Gewinne die Vermögenswerte des Paares eingefroren. Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen Sanktionen drohen ihnen mindestens ein Jahr Haft. Die Zollfahndung Stuttgart bleibt in die laufenden Ermittlungen eingebunden.

Der Fall unterstreicht die Durchsetzung von EU-Sanktionen gegen russische Staatsmedien. Die beschlagnahmten Gelder und die Technik werden im Rahmen des Verfahrens weiter untersucht. Ein Termin für den Prozess steht bisher noch nicht fest.

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