Erste Befreiung genehmigt unter dem Deregulierungsbefreiungsgesetz
Dietlind Grein GrothErste Befreiung genehmigt unter dem Deregulierungsbefreiungsgesetz
Erste Ausnahmegenehmigung nach dem Entflechtungsgesetz erteilt
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- November 2025
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Stuttgart ist die erste deutsche Stadt, die eine Ausnahmegenehmigung nach dem neuen Kommunalen Entflechtungsgesetz erhalten hat. Die am 21. November 2025 bewilligte Entscheidung ermöglicht es der Landeshauptstadt, alternative Ansätze in der lokalen Verwaltung zu erproben. Der Schritt markiert einen Wandel darin, wie Kommunen mit Verwaltungsvorschriften umgehen.
Das Kommunale Entflechtungsgesetz Deutschlands trat am 21. Oktober 2025 in Kraft. Es erlaubt Städten, Befreiungen von bestimmten Regelungen zu beantragen, um mehr Flexibilität in der Verwaltungspraxis zu gewinnen. Stuttgarts Antrag war der erste, der im Rahmen des neuen Systems geprüft wurde.
Innenminister Thomas Strobl erteilte die Ausnahmegenehmigung, die für vier Jahre gilt. Die Stadt muss künftig in ihren jährlichen Haushaltsberichten nicht mehr die Gesamtzahl der geplanten und besetzten Stellen veröffentlichen. Diese Änderung soll bürokratische Abläufe vereinfachen und den Papierkram verringern. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat die Ausnahme bisher nicht öffentlich mit weiteren Reformvorhaben verknüpft. Sollte das Pilotprojekt jedoch erfolgreich verlaufen, könnte das Land die Maßnahme dauerhaft übernehmen. Das Ergebnis könnte auch beeinflussen, wie andere Städte künftig mit ähnlichen Berichtspflichten umgehen.
Die Genehmigung bietet Stuttgart die Möglichkeit, seine Haushaltsberichterstattung zu straffen. Die Behörden werden die Auswirkungen in den kommenden vier Jahren evaluieren, bevor über eine flächendeckende Einführung entschieden wird. Bis dahin bleibt die Stadt die einzige in Deutschland mit dieser spezifischen regulatorischen Freiheit.