21 December 2025, 21:02

Freiburg: Neues Gastgewerbe-Gesetz erleichtert den Start für Gastronomie

Menschen sitzen an Tischen mit Tellern, Besteck, Gläsern, Brotkörben und einer Werbung.

Freiburg: Neues Gastgewerbe-Gesetz erleichtert den Start für Gastronomie

Freiburg: Neues Gaststättengesetz erleichtert Gründung in der Gastronomie

Teaser: Weniger Bürokratie für Gastronomen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz in Kraft und vereinfacht die Eröffnung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissen in Freiburg deutlich. Laut Stadtverwaltung entfällt künftig die Pflicht, eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen. Stattdessen reicht eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Gaststättenbehörde aus.

Veröffentlichungsdatum: 17. Dezember 2025, 15:30 Uhr MEZ

Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen

Artikel: Ein neues Gaststättengesetz in Freiburg wird ab dem 1. Januar 2026 die Eröffnung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissständen deutlich erleichtern. Die Neuregelung ersetzt das bisherige Genehmigungsverfahren durch ein einfacheres Anmeldeverfahren. Oberbürgermeister Martin Horn hatte sich maßgeblich für die Reform eingesetzt.

Nach den neuen Vorschriften entfällt die bisherige Pflicht zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis. Stattdessen müssen Betreiber ihre Pläne mindestens sechs Wochen vor der Eröffnung bei der zuständigen Gaststättenbehörde der Stadt anmelden. Die Anmeldung muss Angaben zum Typ des Betriebs sowie zu geplanten Außenflächen enthalten.

Zudem ist ein Nachweis über eine Schulung in Lebensmittelhygiene durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) vorzulegen. Wer über eine einschlägige Berufsausbildung verfügt, ist von dieser Pflicht befreit. Bestehende Betriebe müssen keine Änderungen vornehmen, da ihre aktuellen Auflagen unverändert bleiben. Die Betreiber bleiben jedoch weiterhin für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich und benötigen für Außenbereiche wie Terrassen gesonderte Genehmigungen. Die Stadt kann den Betrieb untersagen, wenn Anmeldungen fehlen oder unvollständig sind.

Auch für kleinere und mittlere Veranstaltungen werden die Regelungen vereinfacht: Statt einer temporären Erlaubnis reicht künftig eine einfache Anmeldung zwei Wochen im Voraus aus.

Ziel des überarbeiteten Gesetzes ist es, den bürokratischen Aufwand für Neugründungen in der Freiburger Gastronomie zu verringern. Ab 2026 ersetzt eine unkomplizierte Anmeldung das bisherige Genehmigungsverfahren. Die Verantwortung für die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften bleibt jedoch bei den Betreibern.