23 June 2026, 22:08

Freiburg scheitert mit Klage gegen verpflichtende Zahlkarte für Geflüchtete

Freiburgs Antrag gegen Zahlungskarte scheitert: Kritik aus Stadtrat

Freiburg scheitert mit Klage gegen verpflichtende Zahlkarte für Geflüchtete

Die Landesregierung hat den Antrag der Stadt Freiburg abgelehnt, von der verpflichtenden Einführung eines Prepaid-Zahlkartensystems für Geflüchtete ausgenommen zu werden. Die Stadt hatte eine Befreiung nach dem Kommunalabweichungsgesetz beantragt, wurde jedoch abgewiesen. Lokale Vertreter kritisieren nun die Entscheidung und die zugrundeliegende Politik scharf.

Der Streit um die Zahlkarte zieht sich bereits seit Monaten hin. Sowohl die Freiburger Stadtverwaltung als auch eine Mehrheit im Gemeinderat hatten sich zuvor gegen die Einführung ausgesprochen und auf zusätzliche Kosten sowie bürokratischen Aufwand verwiesen. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Ablehnung „unverständlich“ und betonte die zusätzliche finanzielle und administrative Belastung für die Stadt.

Viviane Sigg, die Freiburger Landtagsabgeordnete der SPD, argumentierte, dass das Gesetz den Kommunen kaum Spielraum lasse, um gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Zudem seien zugesagte Unterstützungsleistungen für die lokalen Behörden ausgeblieben. Die Stadt hält daran fest, dass die Karte die finanzielle Freiheit von Geflüchteten einschränke, während sie gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Mitarbeiter erhöhe.

Die Freiburger SPD bezeichnete die Politik als „Papiertiger“ und warf der grün-schwarzen Landesregierung vor, ihre Zusagen zur Entlastung der Kommunen von Bürokratie gebrochen zu haben. Obwohl die Stadt rechtliche Schritte in Erwägung zieht, schätzt die Rechtsabteilung die Erfolgsaussichten als gering ein.

Mit der Ablehnung der Landesregierung bleibt Freiburg vorerst keine Alternative. Die Stadt muss das Zahlkartensystem nun trotz ihrer Bedenken umsetzen. Die Verantwortlichen äußern weiterhin Sorgen über die praktischen und finanziellen Folgen der Regelung.

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